wie einige schon schrieben, ist das Problem nicht zu lösen, da die Vielfalt
der Möglichkeiten fast unerschöpflich ist. Ich will dies an meiner eigenen
Person festmachen. Meine Mutter ist 1900 in Troppau, also in
Österreich-Ungarn geboren. Meine zwei älteren Brüder und ich sind in
Opava/Troppau 1928, 1929 und 1935 in der ersten Tschechoslowakischen
Republik geboren. Mein jüngerer Bruder ist 1940 in Troppau im
Sudentengau/Deutsches Reich geboren und meine Schwester schließlich ist 1945
Opava/Troppau in der Tschechischen Republik ich weiß gar nicht, wie der
Staat im November 1945 offiziell hieß geboren. Und doch hatten bzw. haben
wir alle die deutsche Staatsbürgerschaft. Welche Landesbezeichnung soll ich
in diesem Falle jeweils verwenden?
Sollte jemand eine Lösung haben, würde ich mich darüber freuen.
wer, wie ich, mit Spitzenahnen in der 17. Generation "gesegnet" ist, hat
doch noch mehr Probleme:
- welchen Schreibweise des Ortsnamen in der Ahnenkette �bernehmen wir, die
von 1450 oder die von 1600 oder .... oder die von heute?
- welchen Familiennamen ....siehe vor
- welche Schreibweise des Vornamens ....siehe vor
Meines Erachtens ein Streit "um Kaisers Bart" und nur individuell ohne
Ber�cksichtigung der aktuellen politischen Lage zu l�sen. Wer wei�, wie ein
bestimmtes Territorium in 100 Jahren, wenn unsere Nachfahren sich mal unsere
Forschungsergebnisse anschauen, zugeordnet ist?
Geburtsland und Staatsangehörigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Am besten
demonstriert man das Problem an Gebieten, die keine Vertreibungsländer sind.
Emotionen trüben den Blick.
- Der Sohn eines ausländischen Diplomaten, der in Deutschland geboren ist,
hat als Geburtsland Deutschland, aber die Staatsangehörigkeit seines Vaters.
- Ein Siebenbürger Sachse, der in Klausenburg/Cluj ist, ist in Rumänien
geboren, hat nach deutschem Recht aber die deutsche Staatsangehörigkeit seit
Geburt, obwohl seine Vorfahren seit Generationen in Rumänien bzw. Ungarn
lebten.
- Bzgl. des Geburtslandes die jeweilige staatliche Zugehörigkeit des
Geburtsortes zum Zeitpunkt der Geburt maßgebend.
- Bei den deutschen Ostgebieten bleibt die Frage, bis wann gehörten die
Vertreibungsgebiete noch zu Deutschland, wann bereits zu Polen bzw. CSSR.
Hier scheiden sich die Geister. Eine völkerrechtlich verbindliche
Festsetzung gibt es nicht.
Manche (eine Empfehlung des Innenministeriums - keine völkerrechtliche
Festlegung) gehen vom 2.8.1945 aus(Ende der Potsdamer Konferenz), andere vom
7.12.1970 (Warschauer Vertrag mit Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze).
Beide Auffassungen sind m.E. vertretbar - abhängig davon, wo man den
Schwerpunkt sieht.
Bei der persönlichen Entscheidung ist mglw. folgender Gesichtspunkt
hilfreich: Ein Pole, der z.B. 1950 in Breslau geboren ist, hat sicherlich
nicht Deutschland als Geburtsland. Ich selbst kann mit der Empfehlung des
Innenministeriums (2.8.1945) leben. Wichtiger ist für mich die
Staatsangehörigkeit.
In Deinem Fall sehe ich die Geburtsländer (nicht Nationalität) so:
- Deine Mutter = Österreich
- Du und Deine beiden Brüder = CSR
- Dein jüngerer Bruder = Deutschland
Gruß aus dem Allgäu
Ernst Schroeder - www.kolberg-koerlin.de