Guten Abend, in die Runde ...
Bonjour Freya,
recht herzlichen Dank für die sehr wertvolle Auskunft und Aufklärung. Ich werde die entsprechenden Schritte einleiten.
Schönen Sonntag
Hans-Joachim (Dierich)
Hallo Freya,
Du vergißt dabei, daß die älteren Personenstandsbücher in Archive
abgegeben werden. Somit müssen die Auskünfte beim Archiv und nicht mehr
beim Standesamt angefordert werden. Bei älteren Daten verbessert sich also
schon etwas.
Gruß Dirk
Freya schrieb:
Hallo alle Miteinander,
es ist indessen ein generelles Problem geworden Auskünfte von den
Standesämtern zu erhalten, wenn man nicht in gerader Linie mit der gesuchten
Person verwandt ist.
Ich hatte etwa bis 2006 damit keine Probleme, das Standesamt schickte mir
Kopien von dem entsprechenden Register, egal ob aus A, B oder C, auch wenn
keine direkte Linie erkennbar war. Seit etwa 2007 wurden mir dann Auskünfte
verweigert, es sei denn ich hätte ein sogenanntes rechtliches Interesse
(Erbschaft etc) nachweisen können.
Freya schrieb in einer Mail:
Mir schrieb einmal in einem ähnlichen Fall ein Standesamt:
" ... ein berechtigtes Interesse liegt u. a. vor, wenn die Erteilung für
Zwecke der Familienforschung gewünscht wird."<
Dies wäre ja ein Argument mit dem man sich durchsetzen könnte, wenn es
allgemein in den Standesämtern bekannt wäre - scheint es aber nicht.
Ich habe mich in den letzten Tagen bemüht bei Google Kommentare zum
Personenstandsgesetz zu finden. Leider vergeblich.
Vielleicht ist in der Runde der NSL oder in einer anderen Liste ein Jurist,
der diese Problematik von der fachlichen Seite auf den Punkt bringen kann.
Man könnte sich die Prozedur einer Klage ersparen, wenn Familienforschung
bereits durch Verwaltungsurteile als berechtigtes Interesse anerkannt wäre
bzw. im Gesetzeskommentar so gewertet würde.
Ich wünsche uns allen Erfolg
Eberhard
Dauersuche:
HANISCH, Anton +Paul aus Labitsch
RUPPRECHT - geb. Vogt, Johanne Christiane Henriette aus Strehlen
SCHWARZBACH, Ernst Hermann aus Marklissa
STARKE, Carl Friedrich August + Christine Louise Amalie geb. FRANZBACH aus
Seidenberg
Hallo Liste,
ein "rechtliches Interesse" und ein "berechtigtes Interesse" sind nicht
dasselbe !
Daraus resultieren ja gerade die Einschränkungen für Ahnenforscher.
Da hilft auch Klagen nicht - und auch nicht, daß sich beides ähnlich
anhört...
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
E. Schwarzbach schrieb:
Halo an alle Interessierten,
schaut doch mal unter folgendem Link nach, ob der Text was für
Euere Suche hergibt:
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für eine schöne Adventszeit
Ingeborg Thaufelder geb. TZSCHOPPE
Hallo Ingeborg,
Halo an alle Interessierten,
schaut doch mal unter folgendem Link nach, ob der Text was für
Euere Suche hergibt:
http://www2.bsz-bw.de/bibscout/P/PG/PG600-PG680/PG.680/present?PRS=XML&SID=e
acb0900-0&SET=1&FRST=1&COOKIE=U998,Pbszgast,I17,B0728+,SY,NRecherche-DB,D2.1
,Eeacb0900-0,A,H,R193.197.31.108,FY <
Danke für den Hinweis, aber hier wird nur angegeben, wo man diese Literatur
beziehen kann.
Ein Online-Lesen des Gesetzestextes bzw. des Kommentars ist nach meinen
Bemühungen nicht möglich gewesen.
Viele Grüße
Eberhard