Antwort: Re: Müttungs mann/Mitetungs mann

Hallo Günter,
vielen Dank für den sehr fundierten Hinweis auf
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/index.htm
   DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW)
   Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache
   Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

Dort fand ich zusätzlich unter
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/a/M78.htm#MIETWEISE:
   "mietweise, mütweise, Wortklasse: Adverb. Erklärung: nach den Regeln des
   Mietrechts und des Miet- oder Pachtvertrags.
   vgl. mietsmaßweise".
Demzufolge ist ein Mietungsmann = Tagelöhner/Gesinde.

Ich möchte die i und ü Diskussion nicht wieder aufleben lassen, aber nach meinem Gefühl sollte das ü wohl ein doppel-i sein,
also ein langes i, später dann eher als ie geschrieben. So hatte ich mich
schon gewundert dass diese Schreibweise des Names "Fiescher" = Fischer
auftauchte.
Dank auch an Jürgen Kroner.

Gruß
Helmut Hackenberg