Hallo Günter,
vielen Dank für den sehr fundierten Hinweis auf
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/index.htm
DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW)
Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache
Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Dort fand ich zusätzlich unter
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/a/M78.htm#MIETWEISE:
"mietweise, mütweise, Wortklasse: Adverb. Erklärung: nach den Regeln des
Mietrechts und des Miet- oder Pachtvertrags.
vgl. mietsmaßweise".
Demzufolge ist ein Mietungsmann = Tagelöhner/Gesinde.
Ich möchte die i und ü Diskussion nicht wieder aufleben lassen, aber nach meinem Gefühl sollte das ü wohl ein doppel-i sein,
also ein langes i, später dann eher als ie geschrieben. So hatte ich mich
schon gewundert dass diese Schreibweise des Names "Fiescher" = Fischer
auftauchte.
Dank auch an Jürgen Kroner.
Gruß
Helmut Hackenberg