Hallo Helmut,
Widerspruch nur in einem Punkt:
Tagelöhner stimmt, Gesinde nicht. Denn der Mietungsmann war frei (aber
besitzlos, man konnte ihn also fast als "vogelfrei" bezeichnen), das Gesinde
nicht. Er konnte seine Arbeitskraft verkaufen, wann und an wen er wollte,
wogegen das Gesinde - früher durch Erbuntertänigkeit, nach 1807 meist durch
Verschuldung - an den Gutsherren gebunden war.
Grüße aus Hilden,
Günther Böhm