Antw: Ariernachweise

Hallo Joachim,

Dein Hinweis, dass Ariernachweise zu den Standesamtsunterlagen genommen wurden, ist interessant. Da Standesamtsakten und Personenstandsbücher dem Personenstandsgesetz in Deutschland unterliegen, sind sie nicht benützbar.
Viele Grüsse
Immo, Ellwangen

htk-hamburg@t-online.de 30.05.2006 12:30:24 >>>

Hallo Manuela,

meine Unterlagen stammen in der Tat aus dem großen Karton, den keiner
beachtet hat.

Mir ist nicht bekannt, dass diese Ariernachweise irgendwo zentral gesammelt
wurden.

Da diese z.B. für eine Eheschließung benötigt wurden, mussten diese wohl den
Standesämtern vorgelegt werden. Ob man das dort oder anderer Stelle zu den
Akten genommen hat, ist fraglich, denn sonst wäre dies eine wahre Fundgrube
für uns Familienforscher und irgend jemand wäre schon längst auf diese
mögliche Quelle gestoßen und hätte davon berichtet.

Aber vielleicht kennt sich jemand damit in der Liste aus.

Grüße aus Hamburg nach Dresden

Joachim

Joachim M. Baumert

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