Hallo zusammen,
weiß jemand von Euch, wie die Handhabe der Anstößernennungen (also
nächsten Nachbarn) in Urbaren zu bewerten ist? Bei Wiesen und Äckern
steht ja i.d.R. immer die Lage des Grundstückes "stößt oben an Hans
Maier aus Wunderbaldhausen" dabei.
Ist die Ortsnennung tatsächlich der Wohnplatz wo die Person lebte? Oder
ist es die Lage seines Ackers, der an den Hans Maier stößt? Die Äcker
liegen vor der Vereinödung z.B. im Landkreis Ravensburg sehr weit
zerstreut vom Hof eines Bauern. Also auch die des Nachbarns.
Danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Daniel (Oswald)
Hallo allseits,
ich kann da „rechtlich“, wie das ggf. offiziell geregelt ist, nicht unbedingt etwas sagen - eher aus der „erlebten und erfahrenen Praxis“.
Demnach wäre meine Erfahrung, dass (zumindest in meiner westallgäuischen Heimat) die genannten „Anstößer“ die faktischen lokalen Nachbarn (Besitzer) von Feldern, Wiesen, etc. (deren Feld eben tatsächlich „anstößt“) sind - ausschließlich abhängig von der Lage des Feldes. Nun ist es erbtechnisch in Oberschwaben i.d.R. so, dass meistens ganze Höfe vererbt wurden, und es dadurch kaum „Wechsel oder Änderungen“ in der Anordnung der Felder gab, nur der „Eigentümer“ oder „Bewirtschafter“ hat sich mitunter verändert (z.B. im Todesfall). Relativ selten, aber es kam dennoch vor, dass mal Höfe geteilt oder auch zusammengelegt wurden. Dadurch wurde die „ursprüngliche Ordnung“, dass ein Bauer seine Felder stets in unmittelbarer Nähe seines Wohnplatzes hatte, gelegentlich „gesprengt“. Auch wir hatten (fast) alle Felder zunächst nur rund um unseren Wohnplatz, aber eine Wiese war ein ganzes Stück vom Hof entfernt, weil irgendwann mal dort ein Hof (als Wohnplatz) verschwand und die Felder auf „Interessenten“ aufgeteilt wurden. Auch einige unserer „Nachbarn“ hatten so „Exklaven“ aufgrund solcher Vorkommnisse.
Ganz anders in Baden (z.B. bei Karlsruhe). Dort wurden bei jedem Erbfall lange Zeit die Felder immer weiter aufgeteilt; ein ständiger Wechsel in den Flurkarten und in den Besitzverhältnissen des Grund und Bodens. Das führte so weit, dass es eine richtiggehende „Erschwernis“ wurde, solche Mini-Grundstücke zu bewirtschaften, sei es aus ökonomischer Sicht, aber auch aufgrund der tatsächlichen Lage und der Zugangsmöglichkeit zu so einem Grundstück. Es war sehr zeitaufwändig und umständlich, diese immer kleiner werdenden Grundstücke, die dann auch zunehmend verstreut lagen, zu bewirtschaften (ich habe Fälle gehört, mit Grundstücksgrößen von gerade mal 200 qm). Dort haben dann Flurbereinigungen später wieder zu „vernünftigen Lagen der Grundstücke“ gesorgt.
Viele Grüße
Helmut (Rothenhäusler)