Anmerkung im KB

Liebe Mecklenburg-Listige,

vor längerer Zeit erzählte mir jemand, dass in einem alten mecklenburgischen
Kirchenbuch bei einer Trauung vermerkt sei, dass der Bräutigam bei der
Traufrage mit ‚Nein‘ geantwortet hat. Dazu der Zusatz des Pastors: ‚So habe
ich es dennoch für gut befunden und die Ehe eingesegnet.‘ Im Verlauf der
folgenden Jahre sollen dieser Ehe zahlreiche Kinder entsprossen sein.

Meine Frage: Kennt jemand einen solchen Vorfall oder KB-Eintrag, und wenn
ja, wo und wann?

Ähnliches Beispiel eines Bemerkung im KB: Bei einer direkten Vorfahrin von
mir ist bei der Taufe ihres (unehelichen) Kindes vermerkt: ‚Sie ist eine
lose Person.‘

Besten Gruß

Jürgen H.

Na ja, ich habe erlebt, dass ein umherziehende Paar ohne festen Wohnsitz, dazu gezwungen wurde zu Heiraten und einen festen Wohnsitz anzunehmen. Behörden wie auch der Kirche waren ein moralischer und sittlicher Verfall ein Dorn im Auge und die Pfarrer hatten ja eine quasi staatlich geschützte Position als Alternative zu den meist noch nicht existenten Standesämtern. Sie konnten sich also sicher sein, dass ihre Entscheidungen durch Obrigkeit und Gerichte gedeckt wurden.

Also selten, aber sicherlich nicht außergewöhnlich.

Grüße aus Pritzwalk,

Maik

Liebe Listenleser,Bemerkungen der Küster/Pfarrer bei Geburtseinträgen unehelicher Kinder bieten ihnen oft Gelegenheit, sich moralisch zu erregen. Einige Beispiele:
1642-02-05Anna Stammans, Wilhelm Zetlins nachgelassene Witwe, hat einKind zur Welt gebracht, das sie in Unzucht mit einem im Quartier gewesenenFähnrich gezeugt hat. [LAHS 2.12-4/3 Stadtwesen Bützow # 23/7] 1698-01-24„ist hanß hinrichbackmeister und Anna elisabeth Subens ver trtauet die braut ist ein dopellehure und haben auch in hureig Vor die Vor trauhgung geläbet“[KB Bützow Geburtsregister]
1723-08-05"hat Cornitus seine Frau ihren Huren sohn Johann Adolphtauffen laßen, und sie im 2. Jahr nicht Bey ihrem Man geweßen ist sondern siesagt auch daß daß Kindt gehördt einem töpfer Johann Adolph Lorentz zu und siees also mit Hurren erworben hat der Töpfer hat auch seine Vorlobte Braut, alßist es von Beyden ein Ehebruch, tauff Zeugen hat die Hure Zu dem Kinde nichtKönnen Kriegen, alß bin ich [Küster Thonagel], und den die Wehmutter KallisenZeugen." [KB Bützow Geburtsregister]
Freundliche GrüßeWolfgang (Schmidtbauer)

  Na ja, ich habe erlebt, dass ein umherziehende Paar ohne festen Wohnsitz, dazu gezwungen wurde zu Heiraten und einen festen Wohnsitz anzunehmen. Behörden wie auch der Kirche waren ein moralischer und sittlicher Verfall ein Dorn im Auge und die Pfarrer hatten ja eine quasi staatlich geschützte Position als Alternative zu den meist noch nicht existenten Standesämtern. Sie konnten sich also sicher sein, dass ihre Entscheidungen durch Obrigkeit und Gerichte gedeckt wurden.

Also selten, aber sicherlich nicht außergewöhnlich.

Grüße aus Pritzwalk,

Maik

Hallo,
das mit der Traufrage die mit "nein" beantwortet wurde und der Pfarrer die
Trauung trotzdem vollzog habe ich noch nie gehört. Der Vermerk "eine lose
Person" dagegen ist mir schon öfter untergekommen. Da war ja der Pfarrer
noch gnädig, denn bei unehelichen Geburten wurde die Mutter oft als "Hure"
und das Kind als "Hurenkind" bezeichnet. Besonders im 18. Jahrhundert kam
eine solche Bezeichnung sehr oft vor. Ausgenommen hatten man da die
unehelichen Kinder von adligen Damen. Es war halt eine furchtbar verlogene
Gesellschaft!
Gruß
Bernd (Görtz)