Anfrage zu einer Vaterschaftsanerkennung bzw. Adoption

Hallo,

ich hab da mal eine Frage an die Gemeinschaft. Laut Geburtsurkunde vom 19.07.1906 (auch zu finden unter Nr. 34/1906 Standesamt Saalfeld/Ostpreußen -> siehe Archiwum Państwowe
finde ich einen handschriftlichen Nachtrag aus dem Jahre 1927, dass Richard Bomball als jetztiger Ehemann der Kindsmutter dem Kinde Rudolf Ferdinand Schulz nunmehr den Familiennamen Bomball gegeben hat.

Wie ist dieser Vermerk denn nun zu verstehen: hat Richard Bomball damit 1927, also 21 Jahre nach der Geburt des Kindes, offiziell die Vaterschaft anerkannt oder ihn erst zu diesem Zeitpunkt adoptiert? Wie lautet die Eintragung der persönlichen Daten im Familienstammbaum?

Mit freundlichem Gruß
Sylvia Klingner

Hallo Sylvia Klingner,

es handelt sich nicht um eine Adoption oder um eine Vaterschaftsanerkennung, sondern um eine so genannte Einbenennung. Hierdurch wird eine Verwandtschaft zu dem namensgebenden Ehemann der Mutter nicht konstruiert.

Ich f�hre meine Leute im Stammbaum immer unter dem Namen auf, welchen Sie zum Zeitpunkt der Geburt hatten; Namens�nderungen vermerke ich lediglich. Ob es daf�r allgemeing�ltige genealogische Regelungen gibt, wei� ich nicht. Man k�nnte aber auch den neuen Namen als Aliasnamen angeben, so dass der Name z. B. angegeben werden k�nnte mit "Schulz alias Bomball".

Beste Gr��e
Michael (Palutzki)