Anforderung Sterbeurkunde

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Auch wenn's schwer fällt. So ist eben die Gesetzeslage zur Zeit. Wenn
andere Standesbeamte an anderen (kleineren) Ämtern sich darüber hinweg
setzen, ist das deren Sache, kann ihnen aber durchaus Ärger einbrocken.

Vgl.:
http://www.archive.nrw.de/archive/staatl/pa-gesetz/person_anm1.html
http://www.archive.nrw.de/archive/staatl/pa-gesetz/person_anm2.html

Gibt's vielleicht Erbangelegenheiten, die durch den Tod dieser Tante
irgendwie beeinflusst werden könnten? Das wäre ein Beispiel für ein
"rechtliches" (= juristisches) Interesse.

Ansonsten bleibt nur, die Reform des Paragraph 61 Personenstandsgesetz
abzuwarten, die bereits als Referentenentwurf vorliegt und die die
schwächere Voraussetzung des "berechtigten" Interesses hat.

Arthur

Hallo!

Liebe Listenteilnehmer,
wir haben beim StA Detmold eine Fotokopie einer Sterbeurkunde von
einer Tante angefordert, die 1920 verstorben ist, und dann die o.a.
Nachricht erhalten.

Ich kenne das von Standesaemtern in ganz Deutschland so.
Verwandtschaft in direkter Linie ist erforderlich. Mein Tipp: Sich an
"direktere" Verwandte wenden und sie als Strohmaenner
vorschieben. Damit hat's bei mir meistens geklappt.

Liebe Gruesse

Anne

Hallo Wolfagang,
ich hatte Dir auf Deine Mail (geb in Wanne-Eickel)privat geantwortet, aber
sie kam immer zur�ck.
Melde Du Dich noch mal.
Gru�
Gisela