Hallo Rainer,
ich habe oftmals gesehen, daß das o-o Kind, den Namen des Vaters trug und dieser auch beim Taufeintrag notiert war, als Randvermerk z.B. als Vater ist angegeben der ....., in den alten Kirchenbüchern. Wenn nichts dabei stand, trug das Kind den Familiennamen der Mutter. Sollten die Eltern später geheiratet haben, kann man es aus dem Taufeintrag nachvollziehen, hat sie nicht den Kindesvater geheiratet, behielt das Kind den Geburtsnamen der Mutter als Familiennamen, was wiederum bei der Heirat des Kindes zu lesen war.
Noch einen schönen Sonntag wünscht Renate
<RHWiede@aol.com> schrieb: