Timo und Renate,
mir stellt sich die Frage, wo es vor und nach 1875, dann, wenn Kirchenbücher
und Standesamt n i c h t s über die Vaterschaft aussagen und die "ledige
Mutter" dann heiratet, Unterlagen gibt, die sagen, ob der spätere Mann
- leiblicher Vater ist oder
- adoptiert hat.
Eine Adoption muß doch irgendwo dokumentiert sein.
Hier spielt ja auch die Frage hinein, was die vorehelichen Kinder für einen
Familiennamen tragen und wie sie ggf. zum Namen des Ehemanns der Mutter
kommen.
Sind da ggf. Gerichtsakten da und welches Gericht ist zuständig?
Schönen Sonntag
Rainer H. Wiede
Hallo,
heutzutage ist es so, da� im Falle der Verheiratung innerhalb des ersten
Jahres nach der Geburt des Kindes das Kind automatisch als vom Ehemann
adoptiert gilt und dessen Nachnamen, so die Mutter ihn dann annimmt, erh�lt.
Richtiggehende Adoptionsunterlagen gibt es in diesem Falle nicht. Sicherlich
jedoch einen Eintrag in die Heiratsurkunde. Die Frage ist nat�rlich wie
fr�heres Recht ist.
Gru�
Anke Reinholdt
Hallo Timo, hallo Rainer,
in meiner Fam. gab es eine Adoption, vom K�niglichen Amtsgericht Kiel, im
Jahre 1911. Hier wurde nur die Mutter des unehel. Kindes, das unehel. Kind,
und der Adoptierer (gibt's dieses Wort? )genannt, also keine Wort vom
leiblichen Vater! Also Amtsgericht der Gemeinde in der diese Fam. lebte.
Aber Timo noch was, habe ich heute morgen vergessen. Das uneheliche Kind
mu�te den sogenannten Ariernachweis f�r die Nazis erbringen. Da haben dann
die M�tter aus Sorge um ihr Kind den Namen des Vaters/ Gro�vaters
preisgegeben. Vielleicht ist das noch ein Weg.
Tsch�� und Gru� aus Kiel, Rolf
Hallo zusammen!
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