Hallo mitsammen,
Eine Frage an gestandene Juristen unter uns!
Gibt es allgemeine Vorschriften für Gerichte oder
spezielle für Gerichte in Schleswig-Holstein, um ein
Urteil vom Schöffengericht FLENSBURG vom 28.01.1957 (!)
als Betroffener (Sohn) einsehen zu können?
Wo würde sich eine solche Akte vermutlich finden?
Das Aktenzeichen ist bekannt.
Viele Grüße
Klaus Vahlbruch aus Büdelsdorf