Amtsdeutsch im Jahre 1733

Hallo mitsammen,

möge sich einjeder freuen, wenn er heute vor und bei Gericht
einigermaßen verständlich angesprochen wird.

Das war früher anders, denn im Jahre 1733 wird aus den zwischen
Dagebüll und Niebüll gelegenen Christian Ablbrecht Koegen,
im heutigen Kreis Nordfriesland, Schleswig-Hollstein,
folgendes berichtet. Es geht um Anerkennung von Rechten an
dem damaligen Vorlande vor diesen Koegen das zu bedeichen war:

Die Görtzischen Erben brachten nun zunächst eine Provekationsklage
wider den Neuen Christian Albrechten Koog, Dagebüll und Galmsbüll
vor; allein der Versuch sich auf diesem Wege die Rolle des Beklagten
zu sichern misslang, denn unterm 18. Dezember 1733 erkannte das
Obergericht:
„dass Provokantinnen Georgine Henriette Dorothea und Juliane
Philipine Eustache Geschwister Baronessen von Görtz mit der
angemassten provocatio exlege si contendat nicht zu hören, auch,
falls sie in Ruhe zu stehen nicht gemeinet, ihren libellum in
dem anderweitigen termino, wozu der 8. Februar des instehenden
1734sten Jahres praecise und sub poena praeclusi praefigiret
wird, mündlich ad protocollum anzutragen und solchergestalt
beede Parteien die tinc inde habende weitere Notdurft zu
verhandeln auch darauf Spruch Rechtens zu gewärtigen schuldig,
wie denn obigermassen hierdurch erkannt wird, compensatis
expensis aus bewegenden Ursachen."

Ende des Zitates.

Hallo,

Floskeln, um sich zu verstecken.

Und heute?

Höre sich doch einmal an, was es gestern für Kommentare deutscher
Spitzenpolitiker/Innen betreff ... gegeben hat: Floskeln! Sprechblasen!

Ein wunderschönes Beispiel aus alter Zeit und ein wunderschönes Beispiel aus
neuerer Zeit.

Wie die Zeiten sich doch ändern, oder ?

Grüße

Krafft-Aretin