Amts Blatt der königlichen Regierung zu Münster
No. 1 vom 6.Januar 1838
Des Königs Majestät haben dem Handlungs-Gehilfen Bernhard
Joseph Lewn zu Senden durch allerhöchste Kabinets-Ordre vom
30.v.M. zu gestatten geruht, den Namen Evert als Familiennamen
anzunehmen.
Münster, den 18.Dezember 1837