Amts-Blatt der königl.Regierung zu Münster
No.28 Samstag, den 10.Juli 1819
Dem Brantweinbrenner Focke in Mauritz bei Münster
ist durch ein Patent vom 16.d.M- auf acht Jahre für die Provinzen
zwischen Weser und Rhein das ausschließliche Recht erteilt, nach
einer ihm eigenthümlichen Methode das Verkühlen (?) der Dämpfe
beim Branntweinbrennen zu bewirken.
Grüße
Petra