Hallo Hermann !
"Altvater" und "Altmutter" waren die Eltern oder Schwiegereltern des Bauern, die auf dem Hof ihr "Altenteil" verlebten und von dem Bauern mit unterhalten wurden. Der Altenteil und die damit verbundenen Zuwendungen wurden bei Übergabe des Hofes meistens schriftlich geregelt, so daß der Bauer zur Zahlung verpflichtet war.
Mit Gruß aus Hamburg
Rolf
"Hermann.Hoelscher" <Hermann.Hoelscher@t-online.de> schrieb: