Alter von Taufpaten

Hallo,

Ich habe das Zuordnen von Taufpaten oft als nützlich empfunden, gerade dort, wo man sich an den Grenzen der vorhandenen Kirchenbücher befindet.

Nun habe ich aus aktuellem Kontext eine Frage dazu: Hat jemand Erfahrung damit, ab welchem Alter Personen als Taufpaten auftreten? Zeitrum so 1750-1800.

Ich habe hier Fälle, bei denen es so 14 Jahre sein könnte. Kommt mir dazu etwas jung vor.

Gruß
Horst

Lieber Herr Karaschewski,

wenn Sie allerdings bedenken, dass zu der Zeit ein Mädchen mit 16 Jahren geheiratet werden konnte, scheint mir das nicht zu früh.
Massgeblich war, dass der Pate/die Patin konfirmiert sein musste, was nicht unbedingt an einem Lebensjahr festgemacht werden kann, da der Pfarrer bei einem -seiner Meinung nach - nicht ausreichenden Kenntnisstand einem Konfirmanden die Konfirmation verweigern konnte und ihn/sie erneut zum Besuch des Konfirmandenunterrichts verdonnern konnte. Das konnte dann zu erheblichen Konflikten mit den Eltern und den Arbeitgebern des Jugendlichen führen, wie z.B. bei dem Wehlauer Erzpriester Goeritz 1739.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Surkau

-----Original-Nachricht-----

Hallo Horst,

folgendes fand ich:
Es braucht mindestens eine Patin oder einen Paten; allerdings sind mehr als
zwei Paten nach katholischem Recht
<Codex des Kanonischen Rechtes - Inhalt; nicht erlaubt. Paten
müssen katholisch sein. Weitere Wegbegleiter für das Kind können Taufzeugen
sein. Auch evangelische Christen können Taufzeugen werden. Um die
Patenschaft zu übernehmen, muss ein Katholik das 16. Lebensjahr vollendet
haben. Und: Vater oder Mutter dürfen nicht Pate ihres Kindes werden.
(Katholische
Kirche)

Bei der evangelischen Kirche:

*Wer kann Pate oder Patin werden?*
Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. In einigen
Landeskirchen muss ein Pate evangelisch sein. Evangelische Christen müssen
konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der
Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu
können.

Gruß
Dietmar (Blum)

Hallo Horst

Im Ermland habe ich notiert: Patin ("Tochter") ab 10 Jahre alt

"Sohn" ab 14 Jahre Pate

Bernhard Heinrich