hallo Forschende,
Zur Zeit lese ich die "Die Kopfsteuerbeschreibung der F�rstent�mer Calenberg-G�ttingen und Grubenhagen von 1689" und "Die
Kopfsteuerbeschreibung des F�rstentums Braunschweig-Wolfenb�ttel von 1678".
W�hrend in ersterem Buch bei den einzelnen Personen noch das Alter bei
den Kindern angegeben ist, fehlt diese bei dem zweiten vollst�ndig.Allerdings sind hier auch nur Kinder aufgef�hrt, die �lter
als 12 Jahre sind.
Daf�r tauchen jedoch verschiedenen Bezeichnungen auf, die das Alter
zumindest sch�tzbar machen, wenn man wei�, wie diese Bezeichnung zu
verstehen ist.
1) Sohn, Tochter, Junge, M�dchen sind wohl nicht weiter erforschbar
(also �ber 12 Jahre)
2) aber was ist z.B. unter dem Satz "noch eine Tochter, so uf ihre
eigene Handt sitzet" zu verstehen ?
3) Was ist ein gro�er Ackerjunge ?
4) ab welchem Alter ist ein Mann als "alter Mann" oder die Frau als
"alte Frau" zu verstehen ?
5) ab wann wird man "Leibz�chter" oder "Leibz�chterin" (aus einem
Eintrag: so alt undt Leibz�chter) ?
Ich freue mich auf eure Deutungen !
Freundliche Gr��e
Rainer [D�rry]