Alter Steuerplichtig

Liebe Mitforscher(innen),

Bei meiner Suche nach meinen Vorfahren im Schatzregister werden die Steuerzahler pro Haus und der zu zahlende Betrag aufgeführt. Neben Vater und Mutter und möglicherweise anderen Bewohnern, wird manchmal auch Tochter, Sohn erwähnt.

Ist Ab welchem ​​Alter waren Kinder im 17./18. Jahrhundert in Westfalen steuerpflichtig, so dass sie in die Steuerregister aufgenommen wurden? Stimmt es, dass Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr erwähnt werden? Für welche Art von Steuer galt dies?

Mit freundlichen Grüßen

Wim Diemel

Hallo Wilm,

die Kinder waren ab zwölf Jahren steuerpflichtig, so wie du es in den Steuerlisten auch findest. Das gilt natürlich nur für die Abgaben, die per Kopf zu entrichten sind. Bei Viehsteuern, Schornstein/Herdsteuern würde es ja auch keinen Sinn machen nach dem Alter von Kindern zu unterscheiden.

Viele Grüße

Frank Stupp