Hallo liebe Forscher-Kollegen,
wie es sich damit verhält, wer/ab wann/welche Personenstandunterlagen einsehen darf/kann
dürfte ja den Meisten von uns bekannt sein.
Aber wie verhält es sich mit alten Gerichtsunterlagen, bzw. -protokollen ?
D.h. so alt sind diese "alten" Gerichtsunterlagen, bzw. -protokolle gar nicht, um die es mir haupt-
sächlich geht.
Denn es geht um eine Gerichtsverhandlung von ca. 1982.....
Vielen Dank für jeden Hinweis, wo man, und wer und wann so etwas einsehen kann.
Viele Grüße
Christian Lindenberger
DWB
April 16, 2014, 11:07am
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Hallo Herr Lindenberger,
leider schreiben sie nicht dazu, vor welchem Gericht bzw. Amt die
Verhandlung stattfand.
Viele Gr��e
Dietger (Braun)
Hallo
jedes Gericht hat eine Gesch�ftsstelle, die Auskunft gibt.
Es muss jedoch die Zust�ndigkeit des Gerichts klar sein.
Im Zweifelsfall bekommt ein Anwalt Akteneinsicht - das kommt auf das Vergehen an.
Wolfgang Suiter
Pfronten
Hallo Christian,
ich nehme an, dass hier die Staatsarchive Ansprechpartner sind
http://www.gda.bayern.de/archive/index.php
Ich bekam im Staatsarchiv Bamberg ohne weiteres Einsicht in Vormundschaftsakten von 1890.
Beste Gr��e
Tim Tisdale