Alte Bräuche Regelungen Hochzeiten, Begräbnissen

Hallo zusammen,

in einem Protokoll des Gemeinderats des Marktfleckens Altdlorf (heute Stadt Weingarten, 88250) aus dem Jahre 1670 lese ich eine neue Verordnung beim Abhalten von Hochzeiten, Begräbnissen etc.

Einiges war mir bisher unbekannt wie z.B. Besuche bei Kindsbettern oder was es mit dem darin genannten „Dreißigsten“ auf sicht hat? Ist mit dem Hochzeitladen die Einladung gemeint?

Es wurde wohl damals bei so manchen Festen etwas übertrieben, so meine Interpretation zur Neuregelung. Wie lange diese neue Regelung „gehalten hat“ ist mir nicht bekannt.

Hier der Wortlaut des Protokolls aus dem Stadtarchiv Weingarten:

Heute ist „per maiora“ beschlossen worden, dass die Hochzeiter gänzlich „moderiert“ werden sollen:

Hochzeitladen, Morgensuppe und übermäßiges halten:

  1. Die Morgensuppe soll gänzlich abgeschafft sein („abgetan“).
  2. Man soll nicht mehr „allenthalb laden“ (= einladen?).
  3. Eine Moderation im essen und trinken brauchen.
  4. Keiner kein Hochzeit (ein)laden haben. Er habe sich dann beim Herrn Amann angemeldet, und diese bisher (aus)geübten Mißbräuche sollen zu Papier gebracht und der großen Gemeinde vorgelesen werden.
    Dreißigst Mahlzeiten
  5. Sollen die bisher verübten Mahlzeiten bei Begräbnissen und haltenden dreißigsten gänzlich abgeschafft [sein].
    Verbot der Kindsbettmahlzeiten
  6. Die Umsagung zur Besuchung der Kindsbetter sollen auch genannt und darin eine Moderation gebraucht werden.
    Und solle man in Allem durchaus eine Moderation [ge]brauchen.

Viele Grüße,
Daniel (Oswald)

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Hallo Daniel,
das „Hochzeitsladen“ ist tatsächlich das Aussprechen der Einladungen zur Hochzeit. Hochzeitslader können das Brautpaar, die Brautführer oder die nächsten ledigen Verwandten des Brautpaares sein. Sie ziehen von Haus zu Haus (manchmal auch auf die Felder) und sprechen die Einladung aus, oftmals in Versen. Sie haben aber auch die Aufgabe mit dem Brautpaar den Rahmen der Hochzeit abzustecken und vor allem darauf zu achten, dass sich das Brautpaar durch die Feier nicht verschuldet. Heiraten war damals wie heute eine teure Angelegenheit.
Die „Morgensuppe“ gibt es am Hochzeitsmorgen beim Abholen des Brautpaares (bei gleichem Wohnort im Haus des Bräutigams, bei verschiedene Wohnorten des Brautpaares in beiden Häusern) und ist nicht nur Suppe, sondern eine vollständige Mahlzeit. Danach formiert sich die Gesellschaft zum Hochzeitszug.
Es gibt ein Buch „Hochzeit im Oberland - Ein ABC des Heiratens“, Herausgeber Uwe Degreif, Biberacher Verlagsdruckerei.

Grüße
Beate

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Hallo Beate,

dann ist das ja geklärt. Danke für den Buchtipp. In einem anderen Forum konnte ich die „Dreißigste Mahlzeit“ klären. Der zitierte Eintrag war ja aus 1670. Es gabe in diesen Zeiten den Brauch, dass es nach dem ja heute noch üblichen „Leichenschmaus“ nach dem 30. Tag der Beerdigung nochmal ein „Festessen“ gab. Daher der Name „Dreißigste Mahlzeit“.
U. a. dieses wurde ja 1670 in Altdorf/Weingarten abgeschafft.
Viele Grüße,
Daniel

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