Alte Begriffe--Danke!

Zum Thema Schutzverwandte:
Meines Wissens sind Schutzverwandte zu unterscheiden von Untertanen.
Letztere geh�ren im vollen Sinne zu einer Herrschaft. Schutzverwandte haben
sich unter den Schutz der Herrschaft gestellt, sind aber noch nicht im
vollen Sinne Untertanen. Manchmal geh�ren in einer Ortschaft bestimmte H�fe
zu der einen, andere H�fe zu einer anderen Herrschaft.
Ob der Begriff "Inwohner" (Einwohner) etwas mit der Statusfrage Untertan
oder Schutzverwandter zu tun hatte, wei� ich nicht genau.

Weil es mich auch interessiert, pr�zise Information zu dem ganzen Thema zu
bekommen:
Wei� jemand, wo man dazu historisch Verl�ssliches lesen kann?!

Karl

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Ich verstehe Schutzverwandte mehr als nicht-Bürger in einem Land.
Der Begriff Bürger zu sein hatte mit Eigentum und Arbeitserlaubnis
in jeder Stadt und in jeder Herrschaft zu tun. Fremde bekamen als
Schutzverwandte die Erlaubnis dort zu wohnen.

Fred

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