Allgemeine Frage zur Taufe

Moin Mitforscher,

ich habe heute mal eine allgemeine, vielleicht etwas dumme Frage: Wo wurden eigentlich die Kinder getauft? Wurde die ganz normale Kindstaufe immer in der Kirche vollzogen oder im Geburtsort des Kindes? Ich finde in meinen Poeler Kirchenbüchern so gut wie nie dazu Hinweise. Ich denke, dass die Taufen in der Kirche stattfanden - Nottaufen mal ausgenommen. Oder kann man diese Frage vielleicht gar nicht pauschal beantworten?

beste Grüße

Dirk

Familienforschung auf der Insel Poel

Moin Dirk,
grunds�tzlich werden und wurden Kinder in der Kirche getauft, abgesehen von Nottaufen, wie Du richtig bemerkst. Die wurde aber meist in den KB als solche vermerkt. Haustaufen hat es - wenn �berhaupt - nur beim Adel gegeben. Aber auch die stehen in den KBs, wenn vielleicht auch nicht als Haustaufe vermerkt.
Die Poeler Kirchenb�cher kenne ich zwar nicht, aber in den ML- und POM-Kirchenb�chern vor der S�kularisierung (Einf�hrung der Standes�mter) also etwa dem Beginn des 19. Jahrhunderts waren es spezielle Taufregister, die manchmal nur das Taufdatum und nicht auch das Geburtsdatum enthielten.
Besten Gru�
J�rgen Heitmann (der aus S�dhessen, nicht der aus Hannover)

Guten Morgen,

Haustaufen hat es - wenn überhaupt - nur beim Adel gegeben.

Was so nicht richtig ist.

Die Frage nach dem Ort der Taufe wird immer wieder gestellt und vorbenannte
Antworten und Erklärungen immer wieder genannt und eines wird immer wieder
vergessen zu berücksichtigen:

Jede Regel hat neben Ausnahmen - wie benannt - einen zeitlichen Bezug.

Taufen geschahen nicht nur bei Notttaufen und beim "Adel" ausserhalb der
Kirchen als Haustaufen, sondern im 19. Jahrh. und 1. Hälfte des 20 igsten
Jahrh. sehr häufig auch beim Großbürgertum.
Die Handhabung von Riten orientiert sich in der jeweiligen Generation, der
jeweiligen Zeit auch an allgemeineren und sozialen Strukturen, Verhalten von
Betroffenen und Institutionen. Die Handhabung von Riten sind auch
Machtfragen derjenigen, die den Ritus beherrschen. Auch davon ist der
Taufritus nicht frei gewesen.

Grüße

Krafft-Aretin

Hallo Dirk,

Haustaufen fanden auch bei einfachen dörflichen Familien gelegentlich zu Hause statt. Das hing auch mit dem Gesundheitszustand des Täuflings und den Witterungsverhältnissen zusammen. Auch im Pfarrhaus fanden gelegentlich Taufen statt. Je nach Pastor wurde das aber nicht unbedingt im KB erwähnt, da die Amtshandlung an sich entscheidend war (auch für die Abrechnung der Gebühren), nicht so sehr der Taufort. Ich denke, wenn der Pastor sowieso gerade in einem der Orte im Kirchspiel war (z.B. Krankenkommunion usw.), werden anstehende Taufen auch gleich vor Ort geschehen sein, ohne dass Pasting das groß erwähnt hat.
Im Raum Bückeburg waren Haustaufen an der Tagesordnung.

Viele Grüße
Anne (Schwarm)

-----Original-Nachricht-----

Hallo Dirk,

es gibt im meckl. Kirchenrecht sowie in Vorschriften und Handreichungen zur Amtsf�hrung der Pastoren einen Wust von Vorschriften, Reskripte, Zirkularverordnungen, Rechtsentscheidungen im Hinblick auf Kinder- oder Erwachsenentaufe, auf Nottaufe, auf die Taufe von Findelkindern, Umgang mit ungeborenen und ungetauften Kindern (z.B. SCHMIDT, Mecklenburg-Schwerinsches Kirchenrecht. Schwerin, 1908), verfahrensweisen bei Taufen au�erhalb der Parochie der Kindeseltern etc. etc. und - korrespondierend dazu - konkrete Anweisungen zur Kirchenbuchf�hrung (z.B. WILLIES, Die Kirchenbuchf�hrung in den mecklenburg-schwerinschen Kirchengemeinden. Schwerin, 1896) und Kirchenverwaltung (z.B. Kirchliche Verwaltungsordnung f�r Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 1931). Schau Dir dazu mal bei HEESS (Geschichtliche Bibliographie von Mecklenburg. 3 Bde., 1944/45) das Kapitel "P. Kirchenwesen" an. Rechtgrundlage f�r all das war in neuerer Zeit in Meckl.-Schwerin die "Revidierte Kirchen-Ordnung (RKO)".

Taufen (sofern �berhaupt in der Parochie der Geburt erfolgt) waren (1908) grunds�tzlich m�glich

    - in den Kirche
    - im Hause des Pastors
    - im Haus der Eltern

Erfolge auf Wunsch der Eltern oder wg. besonderer Umst�nde (Schw�che des Kindes, Witterung usw.) eine Haustaufe, konnte das h�here Geb�hren verursachen, wobei dabei auch besondere Vorschriften der Gemeinde eine Rolle spielen konnten. F�r bestimmte Standespersonen (Ritterschaft, auch Gutsbesitzer b�rgerlichen Standes usw.) sowie f�r die St�dte Wismar und Rostock bestanden besondere Privilegien der Haustaufe.

Die erfolgte Amtshandlung (auch bei Nottaufen durch die Hebamme) mu�te im Nachhinein mit bestimmten Pflichtangaben im Taufregister beurkundet werden. Die Angabe des Taufortes wurde dabei (1896) nicht verlangt, da dem Eintrag die amtliche Feststellung der erfolgten Taufe zwingend vorausging.

Wie bei allen Gesetzeswerken waren aber Vorschriften das eine, Tagespraxis wom�glich oder in Teilen oder unter Umst�nden was anderes.

Sch�ne Gr��e, Peter Starsy

----- B e z u g: Empfangene Nachricht -----

Moin an alle,

vielen Dank an alle f�r die umfangreichen �u�erungen zum Thema Taufe. hat mir (in mehreren konkreten F�llen) weitergeholfen!

Gru�

Dirk

Familienforschung auf der Insel Poel