Hallo zusammen aus Lindlar,
bin bei meiner Forschung in Franken auf einer unehelichen Geburt vor
1900 gestoßen, zumindest geh ich davon aus da auf der Geburtsurkunde
der Vater zwar genannt wird, aber das Kind den Namen der Mutter führt.
Zu den Daten:
Karl Ernst Scharschug *03.09.1886 Aha/Gunzenhausen
Mutter Friderika SCHARSCHUG Aha/Gunzenhausen
Vater Adam SEGMÜLLER Dornhausen
allerdings halt ohne weitere Daten. Nun zu meiner Frage:Besteht die
Möglichkeit das für das Kind igendwelche Nachweise (Anerkennung der
Vaterschaft, Vormundschaft,...) bei Gericht geführt worden sind nd
wenn ja welches Gericht war damals zuständig und wo müßte ich da heute
nachfragen?
Entschuldigt die vielen Anfängerfragen
liebe Grüße und ein schönes WE
Oliver Schöttker
Hallo Herr Schöttker,
wenn ich mich nicht sehr irre, wurde um diese Zeit im Falle einer
unehelichen Geburt ein Amtsvormund eingesetzt. Die Daten und Akten sind
in den zuständigen Staatsarchiven einsehbar. In meinem Fall konnte ich
die Amtsvormundschaftsakte (mit Briefwechsel mit dem Vormund und
Sparbuch !! von 1860) im Staatsarchiv Bamberg einsehen.
Gruss
Tim Tisdale
oliver_schoettker@freenet.de schrieb:
Ihre Ausführungen sind insoweit von allgemeinen Interesse, weil vor 1900
uneheliche Kinder den Namen des Vaters bekamen, soweit dieser bekannt war.
Ansonsten bekamen sie den Namen der Mutter. Das diskriminierende Verbot der
Führung des väterlichen Namens gibt es erst seit etwa 1900.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Guttenberger