Liebe Listenleser und Famlienforscher,
ich spreche hier ein f�r Familienforscher sehr frustrierendes Problem an, n�mlich das von �mtern unter Hinweis auf gesetzliche Regelungen die Akteneinsicht verwehrt wird. Ich habe versucht, bei einem Amtsgericht Einsicht in ein im November 1910 er�ffnetes Testament zu bekommen. In dem Testament werden die Grosseltern meiner Frau beg�nstigt. Der Erblasser ist wahrscheinlich der Onkel des Ehemannes.
Nunmehr schreibt mir das Amtsgericht:
Ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in Nachlassakten hat, wer glaubhaft macht, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, Pflichtteilberechtigter oder Verm�chtnisnehmer in Betracht kommt (BayOblG, Beschluss vom 22.03.1984; 1 Z 88/83). Da ihre Ehefrau, Enkelin des im Testament bedachten Christian Friedrich Haagen, weder testamentarische noch gesetzliche Erbin ist, k�nnte selbst ihr keine Akteneinsicht bzw. Alichtung aus dem Nachlassvorgang gew�hrt werden. Verwandschaft miot dem Erblasser begr�ndet f�r sich allein kein berechtigtes Interesse an der einsicht in Nachlasssachen (BayOblG, Beschluss vom 25.05.1982, I Z 22/82).
Wie soll es 97 Jahre nach der Testamentser�ffnung noch lebende gesetzliche oder testamentarische Erben geben? In einem Landesarchiv habe ich z.B. hunderte von Nachlassakten aus der Zeit von ca 1900- 1940 gefunden, die von Amtsgerichten dort abgegeben und frei einsehbar sind. Nach meiner Meinung, ich bin juristisch nicht sehr bewandert, k�nnen die angezogenen Urteile nur zeitnahe und keine historischen Akten betreffen.
Was kann ich unternehmen, damit man mir doch noch Akteneinsicht gew�hrt. Ich erw�ge eine Klage beim Verwaltungsgericht. Wie sind die Chancen?
Mit den besten weihnachtlichen Gr��en
Johannes
Guten Tag Johannes,
vielleicht hilft Dir weiter, wenn du verstehst,
dass wegen des Personalbbaus in den Ämtern,
das Restpersonal völlig überlastet ist und auch
wegen der steigenden Flut gerichtlicher
Auseinandersetzungen und Datenschutzbestimmungen
voller Ängste ist.
Es wird nichts anderes Erfolg bringen, als sich selber klug zu machen,
Archivgesetz, neues Personenstandsrecht etc. ,
alles im Internet einsehbar, auf vielen genealoischen
Mail-Listen in den Jahren weitschweifig diskutiert und
viele gute Hinweise geschrieben.
Freundlich mit Sachargumenten argumentieren führt meistens
zu einem Erfolg.
Grüße
Krafft-Aretin