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Hallo Barbara,
im Prinzip stimme ich Guido Weinberger zu.
Gerade die vor oder an den mittelalterlichen Stadtmauern liegenden Wassermühlen waren Teil der Stadtbefestigug. Der Müller konnte und mußte den Zugang zur Stadt bei drohender Gefahr durch das Anstauen des Wassers erschweren. Zum Teil waren diese Aufgaben auch Bestandteil der Eigentums- oder Pachtverträge der Müller. Ebenfalls Schutz- und Kontrollaufgaben hatten Wassermüller die an Flußüberquerungen (Furt, Brücke) lagen und den Verkehr auf der Landstraße beeinflussen konnten.
Letztendlich ist zur Beantwotung einer Frage entscheidend, in welchem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang Dein „Wehrmüller“ auftritt.
Viele Grüße aus Waren
Jürgen