[AK-Mueller] Müllerberuf - Ort der Meisterprüfung in Brandenburg/Pommern

Moin,

Ich habe eine Fachfrage an die Mühlenspezialisten für die zweite Hälfte 18. Jahrhundert und die Neumark, Brandenburg und Pommern:
Wenn ein Geselle seine dreijährige Wanderzeit hinter sich hatte:
in welchem Kreis/bei welcher Zunft konnte er sich zur Meisterprüfung melden? War das notwendigerweise der Kreis, bei dem er auch die Gesellenprüfung abgelegt hatte, oder konnte er auch in einem anderen Kreis sich anmelden und die Prüfung ablegen? Wenn ja, mußte ein Neumärker das in der Neumark tun, ein Pommer in Pommern usw. oder konnte man auch über die Provinzgrenzen hinaus, also z.B. als Pommer in Brandenburg?
Ich vermute, das man das tun konnte, wenn man aus dem Deutschen Reich kam und seine Papiere alle beisammen hatte und sie präsentieren konnte, weiß es aber nicht.
Gibt es Zahlen/Statistiken für das 18. Jahrhundert und die Neumark oder Pommern, wieviele frisch gebackene Mühlenmeister aus dem Kreis kamen, in dem sie ihre Meisterprüfung abgelegt hatten und wieviele von außerhalb des Kreises/der Neumark/Preußens kamen?

Interessant ist das zu wissen, wenn man wie ich versucht, den toten Punkt zu überwinden und sich fragt, wo könnte der eigene Vorfahre in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Mühlengeselle gewesen sein: Schwache Hoffnung, suchen nach der Nadel im Heuhaufen, aber mal ein anderer Ansatzpunkt, in welcher Region man "auch" suchen könnte.

Carsten (Stern)

mit freundlichen Grüßen Kind regards
med venlig hilsen

22589 Hamburg