Ahnensuche/Anf�nger

Hallo,

ich habe mich heute beim Standesamt danach erkundigt, ob ich den Eintrag meiner Ur-Gro�eltern mit s�mtlichen Kindern erhalten kann. Lt. Aussage des Standesamtes besteht der �61, Personenschutzgesetz, so da� mir nur meine z.B.Gro�mutter genannt werden k�nnte. Da ich somit hinsichtlich meines Gro�vaters nur den Namen seiner Eltern erfahren w�rde, w�rden mir seine Geschwister immer unbekannt bleiben.Wie komme ich an die Namen der Geschwister?

Antwort bitte an ilsue@37.com.

Ciao
Conny

Hallo Conny,

da bleibt dir nur die Suche in den Kirchenb�chern. Dort hat man die
Begrenzungen bei Geschwistern nicht, wohl aber eine zeitliche. So darf man
Taufen nur vor 1911 einsehen, Trauungen vor 1931. So ist es zumindest hier
im Ev. Zentralarchiv in Berlin. Und dann hast du noch das Problem, welche
Kirche ist zust�ndig und wo und ob �berhaupt lagern die B�cher. Aber das ist
ja auch ein Reiz der Ahnenforschung. Trotzdem solltest du die Urkunde
nehmen, du m�chtest ja sicherlich mal 'vorw�rts' kommen, dazu ben�tigst du
die Eltern.

Viele Gr��e
Martina