Ahnenpass zwecks arischem Abstammungsnachweis

Guten Abend allerseits,

Der Ahnenpass, der zum Zweck des arischen Abstammungsnachweises geführt wurde, war über den Zentralverlag der NSDAP (Franz Eher Nachf., München) oder jede andere Dienststelle der NSDAP beziehbar. Er stellte nach

1.) Eintrag der Angaben durch den Pass-Inhaber,
2.) der amtlichen Überprüfung auf Richtigkeit sowie "Besiegelung" (Beglaubigung) der einzelnen Angaben durch Unterschrift des jeweils zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführers mitsamt Stempel des Standes- oder Pfarramtes

eine Urkunde im Sinne des Gesetzes dar und ersetzte, für den Zweck des arischen Abstammungsnachweises (!), anderweitig beglaubigte Urkunden.
Der Ahnenpass konnte für Angehörige beider Geschlechter aufgestellt werden, galt aber immer nur für den Pass-Inhaber. Er wurde von der Reichsstelle für Sippenforschung im Reichs- und Preuß. Ministerium des Innern begutachtet und von vielen Dienststellen der NSDAP zum Dienstgebrauch empfohlen.
Der arische Abstammungsnachweis wurde für die Aufnahme in die NSDAP bis mindestens zum Jahr 1800 gefordert.

Diese Informationen entnehme ich einem Ahnenpass.

Gute Nacht wünscht
Susanna aus Paris
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