Ich habe einen Ahnenpass vorliegen und zitiere aus den Bestimmungen:
Zu Ahnennachweisen sind auch noch andere Anl�ssen m�glich gewesen:
nach dem Deutschen Beamtengesetz von 1937:
Beamte mu�ten Eltern und Gro�eltern arisch nachweisen. Bei Zweifeln
entsprechend auch die Urgro�eltern.
nach dem Wehrgesetz von 1936:
Soldaten bei der ersten Bef�rderung ( wie bei Beamten)
f�r NSDAP-Mitgliedschaft:
bis zum 1.1.1800 zur�ck
Der Nachweis mu�te immer auch durch Urkunden gef�hrt werden!!
Einen sch�nen Tag noch!
Matthias Daberstiel