Ahnenpässe

Ich habe einen Ahnenpass vorliegen und zitiere aus den Bestimmungen:

Zu Ahnennachweisen sind auch noch andere Anl�ssen m�glich gewesen:

nach dem Deutschen Beamtengesetz von 1937:

Beamte mu�ten Eltern und Gro�eltern arisch nachweisen. Bei Zweifeln
entsprechend auch die Urgro�eltern.

nach dem Wehrgesetz von 1936:

Soldaten bei der ersten Bef�rderung ( wie bei Beamten)

f�r NSDAP-Mitgliedschaft:

bis zum 1.1.1800 zur�ck

Der Nachweis mu�te immer auch durch Urkunden gef�hrt werden!!

Einen sch�nen Tag noch!

Matthias Daberstiel