Ägtebrief

Hallo!

Was genau ist ein "Ägtebrief"? Der Begriff taucht in Zusammenhang mit einem
Hochzeitseintrag aus dem Jahr 1850 im KB von Neuenkirchen an der Westküste
auf.
Dort steht als Anmerkung: "Der Bräutigam graduierte einen Ägtebrief, den
Consens der Eltern (seine Eltern?) und der Heirathsco...? mit enthaltend,
...".

Laut weiteren Anmerkungen ist die erste Frau wohl kurz vor dieser
Eheschließung verstorben, denn er legte deren Totenschein vor und
außerdem "einen Attest, daß er mit seinem Sohn erster Ehe rat. matern
Richtigkeit getroffen habe". Was bedeutet "rat. matern"?

Vielleicht hat jemand eine Antwort - bzw. zwei Antworten - für mich?

Viele Grüße in die Runde,
Anke (Steputat)

Hallo Anke,
der Ägte- oder Echtebrief ist der Nachweis der ehelichen Geburt.
Viele Grüße
Dieter (Begehr)

"Anke Steputat" <steppy1001@googlemail.com> schrieb:

Hallo Anke.
Ich habe etwas gefunden, was deine Frage nach >>rat. matern<< vielleicht beantworten k�nnte:

Die Abk�rzung rat.:
Dazu gibt es hier einige Vorschl�ge:

Was bedeutet matern?
Das k�nnte mit der Vererbungslehre zu tun haben.

5 Mitochondriale Vererbung [bearbeiten] Die mitochondriale Vererbung ist eine extrachromosomale Vererbung; das hei�t, die betreffenden Gene befinden sich nicht auf den Chromosomen im Zellkern, sondern in den Mitochondrien. Im Gegensatz zu der chromosomalen Vererbung werden diese Gene nicht von beiden Elternteilen, sondern nur von der Mutter weitergegeben (*maternale Vererbung*). Die mitochondriale Vererbung spielt bei einigen Erbkrankheiten eine Rolle.

Gefunden hier:

Die gleiche Quelle erkl�rt den Begriff hier weiter:

Das k�nnte bedeuten, das der Sohn das Kind der Frau (Mutter) ist, aber nicht das Kind des Mannes.

Freundliche Gr��e
Wilfried Kleist

Hallo Anke,

ja, Aegtebrev ist die Bestätigung des Pastors im Taufort über die eheliche Geburt und Herkunft.

Ich glaube aber, dass da steht "der Bräutigam produzierte" (wies vor), wie es üblicherweise geschrieben steht.

Den Consens der Eltern meint sicher eine Zustimmung der Eltern der Braut, die möglicherweise noch nicht volljährig ist (er selbst war ja schon einmal verheiratet und benötigt sicher nicht die Zustimmung seiner Eltern, wieder zu heiraten).

Das vorgelegte Attest, wonach er mit seinem Sohn aus erster Ehe "hinsichtlich des Nachlasses der Mutter" seine Richtigkeit getroffen hat, ist ebenso üblich, denn evtl. Kinder aus der zweiten Ehe sind ja auch erbberechtigt, jedoch nicht über das Vermögen, dass die erste Frau in die Ehe mitgebracht hat.

Im Übrigen glaube ich wirklich nicht, dass man sich um 1850 Gedanken um die Genforschung gemacht hat.

Mit den besten Grüssen

Kurt - Günter (Jörgensen)

ach, ich vergass die "Heirathsco.." = Heiratsconzession, die Zustimmung des Statthalters des dänischen Königs (wenn es zu der Zeit eine königliche Enklave im Herzogtum Schleswig war, was ich nicht weiss), oder des herzoglichen Amtmanns. Das war erforderlich, wenn z.B. dieBraut minderjährig, oder eine nahe Verwandte (Cousine) war.

beste grüsse

Kurt-Günter ( Jörgensen)

Liebe Listies,

geh�rt Willenbruch nach Schwarme? Oder gibt es in Schwarme eine Stra�e Willenburg oder Willenbruch. Der Gro�vater einer S�damerikanerin erhielt Post von seinem Cousin mit einer �hnlichen Adresse. Da dieser Cousin Fritz B�ntemeyer aber wohl l�ngst nicht mehr lebt (letzter Brief 1991) sucht sie Kontakt zu evtl. Nachkommen.

Hat da jemand etwas f�r mich?

Freundliche Gr��e

Fritz (B�ntemeyer)
26215 Wiefelstede