Hallo,
ich habe eine Frage an die Internet-Spezialisten.
Ich m�chte gerne auf meiner Homepage die Adressb�cher des Kreises Hirschberg zur Verf�gung stellen.
Jetzt frage ich mich, ob das auch erlaubt ist?
Ein Muster ist anzusehen. Die Adresse: *wimawabu.de* , (unter Aressb�cher)
Allerdings mu� man das Programm AcrobatReader ab Vers.5 auf seinem Computer installiert haben!
F�r eine Auskunft w�re ich sehr dankbar!
Winfried (Sch�n) *1935 i. Hirschberg/Rsgb.
Winfried Sch�n:
ich habe eine Frage an die Internet-Spezialisten.
Ich m�chte gerne auf meiner Homepage die Adressb�cher des Kreises
Hirschberg zur Verf�gung stellen.
Eigentlich ist das eine Frage an die Juristen,
aber ich habe auf der Seite Urheberrecht – Wikipedia
den folgenden Hinweis gefunden.
Nach Ablauf einer bestimmten Frist (viele Jahrzehnte, 70 Jahre <<<
nach dem Tod des Urhebers, zus�tzliche Fristen f�r Bearbeitungen) <<<
werden die Werke 'gemeinfrei' oder gleichbedeutend Public Domain. <<<
Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte pers�nliche, <<<
nichtkommerzielle und beschr�nkte Nutzungen erlaubt sind. <<<
Das w�rde f�r mich als Laie bedeuten, ich stelle das Adressbuch ins Netz
und harre der Dinge, die da kommen werden. Wobei diese Adressenliste,
1. �lter als 70 Jahre ist,
2. wahrscheinlich von irgendeinem oder mehreren Beamten erstellt wurde und
3. nicht mit kommerziellen Absichten ver�ffentlicht wird.
Jetzt frage ich mich, ob das auch erlaubt ist?
Das w�rde ich aus den obigen Angaben erst einmal so sehen.
Ein Muster ist anzusehen. Die Adresse: *wimawabu.de* , (unter
Aressb�cher)
Allerdings mu� man das Programm AcrobatReader ab Vers.5 auf seinem
Computer installiert haben!
Das Muster ist sehr �bersichtlich, auch aufgrund der Farbwahl, gelungen.
Gr��e aus Berlin
Kai Drether
Hallo,
ich habe eine Frage an die Internet-Spezialisten.
Ich m�chte gerne auf meiner Homepage die Adressb�cher des Kreises
Hirschberg zur Verf�gung stellen.
Jetzt frage ich mich, ob das auch erlaubt ist?
Nach meinem Wissen ja, sofern das Adressbuch nicht von einer Firma
gekauft wurde, die es ins pdf-Format transferiert hat. Wenn Du selbst
diese Arbeit vorgenommen hast, d�rfte es kein Problem darstellen,
dann ist es Dein Werk. Das Original unterliegt keinem Copyright oder
Urheberrrechtsschutz mehr, wenn es �lter als 30 Jahre ist, glaube ich
(die Zeitspanne kann auch k�rzer sein).
Ein Muster ist anzusehen. Die Adresse: *wimawabu.de* , (unter
Aressb�cher) Allerdings mu� man das Programm AcrobatReader ab
Vers.5 auf seinem Computer installiert haben!
Ich hab's mir gerade angeschaut, danach ist das auf jeden Fall eine
Aufarbeitung, d.h. also wenn Du es selbst so zusammengestellt hast,
bist du auch der Rechtseigent�mer und kannst damit machen, was du
willst. Vermutlich ist das Adressbuch als wissenschaftliche Arbeit
einzustufen, da sie Geschichtsdaten zug�nglich macht.
Die dort eingetragenen Personen k�nnten zwar darum bitten, aus der
Liste genommen zu werden, aber ich vermute, dass daran niemand
Interesse hat, und die meisten leben wohl ohnehin nicht mehr. Es w�re
vielleicht ein Hinweis empfehlenswert, dass das Adressbuch aus rein
wissenschaftlichem Interesse dort zur Verf�gung gestellt wird.
Hallo Winfried,
ich selbst arbeite im Direktmarketing und habe st�ndig mit Adressenlisten zu
tun.
Wichtig in Deinem Fall ist prim�r der Datenschutz.
Der besagt, das wenn die Personen, deren Namen Du ver�ffentlichst bereits
verstorben sind, kannst Du die entsprechenden Adressenlisten auch
ver�ffentlichen. Streng genommen sollten die Listen 100 Jahre alt sein, um
auf der sicheren Seite zu sein!
Sollten noch Personen leben, deren Namen Du ver�ffentlichst, kannst Du Dir
eine Menge �rger einhandeln.
Theoretisch m�sstest Du alle lebenden Personen um deren schriftliches
Einverst�ndnis bitten, um die Namen etc. zu ver�ffentlichen.
Zu Thema Copyright bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du Dir das OK des
Eigent�mers schriftlich geben l�st.
Alternativ solltest Du zumindest immer die genaue Quelle angeben.
Das pdf-Format ist vorteilhaft, da an "Deiner" Datei dann keine
Ver�nderungen vorgenommen werden k�nnen.
Viele Gr��e
Georg Krause
-----Urspr�ngliche Nachricht-----