Adressbuch Erfurt 1950 - Erfassung im DES wurde abgeschlossen

Liebe Adressbuch-Freunde,

die Erfassung des Projekts Erfurt 1950 wurde abgeschlossen.
http://wiki-de.genealogy.net/Erfurt/Adressbuch_1950
<http://wiki-de.genealogy.net/Erfurt/Adressbuch_1950&gt;

Innerhalb von 9 1/2 Monaten erfassten 22 Freiwillige 483 Seiten
mit 101.462 Einträgen.

Die erfassten Daten können unter folgendem Link gesucht werden:
http://des.genealogy.net/erfurtTH1950/search/index

Bitte diese Information an regionale oder vereinsinterne regionale
Mailinglisten weiter leiten.

Vielen Dank an alle freiwilligen Erfasser.

Joachim (Buchholz) und Petra (Paschke)
Projektbetreuer

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gratulation zur Leistung.
Es wundert mich nur, daß Adreßbuchdaten aus 1950 bereits freigeschaltet werden.
Da werden doch einige der Erfassten noch am Leben sein.

Verträgt sich das wirklich mit der Datenschutzgrundverordnung, wonach man ja jeden Einzelnen Lebenden um Erlaubnis fragen müßte?

Mit freundlichen Grüßen aus Wien
Günter Ofner

Hallo Günter,

bis wann sollten Adressbücher Deiner Meinung nach denn freigeschaltet werden? Da ein Mensch ja auch mal 105 werden kann: bis 1913?
Zur DSGVO: Diese Daten WURDEN ja bereits veröffentlicht. So wie eine Zeitung darf ich Angaben aus veröffentlichten Publikationen jederzeit als Quelle heranziehen. Es handelt sich demnach nicht um eine Frage des Datenschutzes, sondern - wenn überhaupt - um eine des Urheberrechts.
Drittens: No plaintiff, no judge. Wieviele Klagen bzw. Strafen wegen DSGVO gab es denn schon? Lächerlich, diese ganze Hysterie.

Viele Grüße
Thomas Bauer

Sehr geehrter Herr Bauer!

Es geht dabei nicht um meine Meinung.
Bei uns in Österreich sind Daten von lebenden Personen generell geschützt, dürfen also nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.
Und nach 68 Jahren (seit 1950) werden wohl sicher noch Personen, die in diesem Adreßbuch stehen, am Leben sein.

In Deutschland ist mir ein Musterprozeß bekannt, wonach Daten aus einer Sterbeanzeige in einer gedruckten Zeitung nicht ohne Bewilligung der Hinterbliebenen in einer Datenbank im Netz veröffentlicht werden dürfen.
Denn die Zeitung hat nur eine begrenzte Reichweite - das Netz ist global.
Für ein Adreßbuch gilt das wohl auch.
In der Compgen-Liste wurde darüber berichtet, bitte dort nachlesen.

Das Urheberrecht (bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors) ist natürlich ein weiterer Faktor.
Deshalb hält die Österreichische Nationalbibliothek http://anno.onb.ac.at/ eine Sperre von 70 Jahren ein, was natürlich bereits ein Kompromiß ist.

Die DSGVO ist erst seit Mai 2018 in Kraft und in Deutschland wesentlich schärfer formuliert als in Österreich.
Als Österreicher weiß ich nicht, wieviele Verfahren da in Deutschland schon anhängig sind.
Erstinstanzliche Urteile kann es jetzt, nach nur 4 Monaten, wohl noch nicht geben.
Entscheidend werden die Höchstgerichtsurteile dazu in 8-10 Jahren sein.
Bis dahin wäre Vorsicht ratsam.

Aber ich, als einfaches Mitglied der Compgen, hafte für solche Probleme ja nicht.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, um dem Verein bzw. dem Vereinsvorstand Klagen & Ärger zu ersparen.

Mit freundlichen Grüßen aus Wien
Günter Ofner

Liebe Listenmitglieder,

nur noch ein Gedanke, bezüglich der ursprünglichen Intention der Veröffentlichung als ein nicht unwesentliches Kriterium.

Adressbücher wurden ja gerade gedruckt um die Adressen Lebender gezielt recherchieren zu können, und zwar ohne eine "Laufzeitbeschränkung". Daher sind die Adressbücher ja auch entsprechend durchsuchbar strukturiert und mit Registern versehen. Mit der Veröffentlichung kann also eine Einwilligung der jeweiligen ganennaten Person durch konkludentes Handeln unterstellt werden. Online-Datenbanken gab es damals noch nicht, aber seit dem diese verfügbar sind, werden entsprechende Daten (vgl. Telefonbücher oder die "Gelben Seiten") parallel zur Printausgabe auch immer Online veröffentlicht.

Der Vergleich zu den Sterbeanzeigen in einer Tageszeitung hinkt insoweit etwas, als dass es sich um eine Veröffentlichung handelte, die schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nur an dem Tag allegemein zugänglich war, an dem die Zeitung erschien. Allerdings gibt es ja auch hier die aktuelle Entwicklung zur parallel Veröffentlichung der Sterbeanzeigen in entsprechenden Online-Trauerportalen.

Ich denke auch hier sollte das Kind nicht mit dem berühmten Bade ausgeschüttet werden und wir uns bei der DES-Erfassung nicht in vorauseilenden Datenschutz-Ängsten Beschränkungen auferlegen. Die DSGVO richtet sich ja vor allem an die Verarbeitung von Daten zu aktuellen Zwecken. Wenn es denn in 8-10 Jahren entsprechende abschließende Rechtssprechung gibt, dann muss man sich ggf. anpassen. Aber Rechtssprechung berücksichtigt schlußendlich auch die Rechtspraxis.

Übrigens sind alle sächssichen Adressbücher,die in der Sächsischen Landesbibliothek (SLUB) vorliegen seit einigen Jahren komplett online verfügbar. Die Online-Verööfentlichungen enden in der Regel in den 1950er Jahren, was aber damit zusammenhängt, dass dannach in der DDR keine Adressbücher mehr erscheinen durften. Historische Adressbücher von Sachsen: Adressbücher Die Sächsischde Landesbibliothek sieht hier offenbar auch kein Problem mit dem Urheberrecht.

Vielleicht kann man ja auch eine Kooperation zwischen CompGen (DES) und der SLUB auf den Weg bringen?

Herzliche Grüße und weiterhin einen schönen "Tag der Deutschen Einheit" wünscht

Tobias Hollitzer

Lieber Herr Hollitzer!

Das mit der Sächsischen Landesbibliothek ist erstaunlich.

Die Wienbibliothek hat bisher nur die Wiener Adreßbücher 1859-1942 ins Netz gestellt.

Die Ausgaben 1949-1976 sind nichteinmal angekündigt.

Mit freundlichen Grüßen aus Wien
Günter Ofner

Hallo Tobias,

From: "Tobias Hollitzer" <thollitzer@web.de>
Sent: Wednesday, October 03, 2018 12:41 PM
To: <guenter.ofner@chello.at>; <des-l@genealogy.net>
Cc: "DES-L" <des-l@genealogy.net>
Subject: Adressbücher und die DSGVO; War: Adressbuch Erfurt 1950 - Erfassung im DES wurde abgeschlossen

Mit der Veröffentlichung kann also eine Einwilligung der jeweiligen ganennaten Person durch konkludentes Handeln unterstellt werden.

Da würde ich widersprechen. Adressbuchverlage haben einfach das Melderegister aufbereitet - ich glaube, Zustimmung hat man nicht erteilt. Eher sind nur die nicht aufgeführt worden, die einen Sperrvermerk im Melderegister haben. Durch die aktuelle Gesetzeslage (seit einer Jahren, nicht wegen EU-Verordnung) sind automatisch alle Daten für die Übermittlung an Adressbuchverlage gesperrt, solange man nicht einwilligt. Daher ist aktuell die Erstellung eines Adressbuches nicht möglich bzw. rentabel.

Übrigens sind alle sächssichen Adressbücher,die in der Sächsischen Landesbibliothek (SLUB) vorliegen seit einigen Jahren komplett online verfügbar. Die Online-Verööfentlichungen enden in der Regel in den 1950er Jahren, was aber damit zusammenhängt, dass dannach in der DDR keine Adressbücher mehr erscheinen durften. Historische Adressbücher von Sachsen: Adressbücher Die Sächsischde Landesbibliothek sieht hier offenbar auch kein Problem mit dem Urheberrecht.

Vielleicht kann man ja auch eine Kooperation zwischen CompGen (DES) und der SLUB auf den Weg bringen?

Wenn ich mich recht entsinne, sind die genannten Adressbücher bereits recht gut über OCR bzw. ich nenne es mal „Verschlagwortung“ erschlossen, weshalb andere Adressbücher interessanter zu Erfassen sein dürfen. Aber wird sind ja erst fertig, wenn auch das letzte Adressbuch erfasst ist :slight_smile:

Viele Grüße

André

Adressbuchverlage gesperrt, solange man nicht einwilligt. Daher ist aktuell die Erstellung eines Adressbuches nicht möglich bzw. rentabel.

Wobei es je nach Ort schon früher erfolgte. Bei uns war das letzte 2002.

Wenn ich mich recht entsinne, sind die genannten Adressbücher bereits recht gut über OCR bzw. ich nenne es mal „Verschlagwortung“ erschlossen, weshalb andere Adressbücher interessanter zu Erfassen sein dürfen.

Ohne es genauer getestet zu haben sind die Bücher nicht komplett erfasst. Laut Projektbeschreibung wurden nur die erste und letzte Person bzw. Straßennamen genommen. Es wird also nur auf die Seite verwiesen. Genau nachschaut werden muss immer noch.

Gerhard