Hallo Maximilian,
laut einer Auskunft der Berliner Senatsverwaltung für Justiz werden Vormundschaftsakten nur bis zu 10 Jahre nach der Volljährigkeit des Betreffenden aufgehoben und dann im allgmeinen vernichtet, wenn nicht besondere Umstände etwas anderes Verlagen.
Da Adoptionsunterlagen etwas ähnliches sind bzw. beinhalten, werden die Möglichkeiten sehr gering sein.
Mit freundliche Grüße
Hans-Joachim Gläser hajo33@web.de