Adoptionen in Königreichen Hannover und Preußen sowie in Kurhessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Urgroßvater Heinrich Wilhelm Holste wurde am 10. 6. 1863 unehelich in Haddessen bei Fischbeck, also im damals noch bestehenden Kurfürstentum Hessen, geboren.
In den Kirchenbüchern findet sich kein Eintrag zu dem Vater. Am 5.1.1868 heiratete die Mutter Sophie Caroline Charlotte Holste (geb. 10.7.1835) aber einen Carl Heinrich Ferdinand Klingenberg (geb.19.6.1840) aus dem nahen Holtensen, das bis 1866 aber noch zum Königreich Hannover gehörte.
Am 25.3.1868 wurde ein Kind, Wilhelm Karl Klingenberg, geboren, das aber auch bereits vor der Eheschließung gezeugt worden war. Übrigens im gleichen Haus wie mein Urgroßvater. Am 25. 1. 1869 starb bereits Carl Heinrich Ferdinand Klingenberg. Über das Schicksal von Sophie Caroline Charlotte Holste ist mir nichts bekannt, in den Kirchenbücher von Holtensen bzw. Fischbeck findet sich nicht die Angabe einer Bestattung.
Mein Urgroßvater muss später ebenfalls den Nachnamen Klingenberg angenommen haben. Nun frage ich mich natürlich, war sein Stiefvater auch sein leiblicher Vater. Er übte später auch dessen Beruf aus, Steinhauer.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, wie das Adoptionsrecht in Kurhessen, Hannover bzw. später in Preußen war und in welchen Urkunden Adoptionen eingetragen wurden (bzw. über die Hintergründe informiert wurde).
Zudem würde mich auch interessieren, wie ich mehr über das Schicksal meiner Ururgroßmutter erfahren kann (zumindest deren Sterbedatum und Ort, weitere Eheschließungen).

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Klingenberg

Hallo Torsten,

bin ich die erste, die auf Ihre Frage antwortet ? - Das mu� wohl am sch�nen Wetter liegen!

In meiner Familie gibt es einen �hnlichen Fall; der Betreffende erhielt offiziell den Namen seiner Mutter, im Dorf wurde er aber mit dem Namen des Vaters genannt. Der Hintergrund ist folgender: Damals mu�te vor einer Heirat der Konsens vom Amt eingeholt werden; dieser Konsens wurde aber nur erteilt, wenn eine wirtschaftliche Grundlage f�r die Ehe gegeben war.
Kinder kamen nat�rlich trotzdem, oft wurden diese Kinder als zus�tzliches "Druckmittel", die Ehe zu genehmigen, eingesetzt.
Meine Vorfahren bekamen die Erlaubnis erst, nachdem schon etliche Kinder unehelich geboren waren - immer handelte es sich um denselben Vater. Es gab also schon damals wilde Ehen.
Bei Ihren Vorfahren kommt ja erschwerend die Landesgrenze hinzu; nach Ihrer Schilderung halte ich f�r sehr wahrscheinlich, da� Carl Klingenberg der Vater Ihres Urgro�vaters gewesen ist.

MfG Susanne Schmitz