Hallo liebe Famnordler,
ich habe da mal eine Frage an unsere Spezis.
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder. Meine Tochter ist 28 Jahre und hat aber zu ihrem leiblichen Vater kaum Beziehung. Nun kam meine Tochter auf die Idee, bzw. Frage:"Kann mich mein Steifvater adoptieren, obwohl ich selber schon verheiratet bin?"
Weiss jemand, ob dieses möglich ist und wie läuft das Ganze ab?
Lieben Gruß
Bärbel
Bärbel und Dirk Zornig
Himmelsallee 8
23823 Seedorf
04555-368
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
Mark Twain
Hallo,
das ist möglich und dazu muß man zu einem Anwalt, der dann einen
entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreicht allerdings ist das
Einverständnis des leiblichen Vaters, das er dann bei Gericht erklären muß,
bzw. ersatzweise entscheidet der Richter.
Ob das so gut ist, muß jeder für sich entscheiden da dies ja Auswirkungen ab
Geburt für das Erbrecht, evtl. geleistete Zahlungen, usw. hat.
Viele Grüße
Michaela (Ellguth)
Moin-moin!
Ohne anderen Experten hineinreden zu wollen:
Gehe in das nächste -am besten, das für Dich zuständige- Standesamt.
Dort -und nur dort- gibt es eindeutige, rechtsverbindliche Informationen und praktische, wirklich umsetzbare Tipps zur Abwicklung des Verfahrens.
Man kann natürlich auch Fach-Rechtsanwälte einschalten, die dann aber eine Gebührenordnung benutzen.................
Viel Erfolg
wünscht
Wilfried
"Bärbel & Dirk Zornig" <mailto:bdseedorf@yahoo.de> schrieb:
B�rbel & Dirk Zornig schrieb:
Hallo liebe Famnordler,
ich habe da mal eine Frage an unsere Spezis.
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder. Meine Tochter ist 28 Jahre und hat aber zu ihrem leiblichen Vater kaum Beziehung. Nun kam meine Tochter auf die Idee, bzw. Frage:"Kann mich mein Steifvater adoptieren, obwohl ich selber schon verheiratet bin?"
Weiss jemand, ob dieses m�glich ist und wie l�uft das Ganze ab?
Lieben Gru�
B�rbel
Zitatanfang:
Adoption eines Erwachsenen
Auch ein Erwachsener kann adoptiert werden. Einer Zustimmung seiner leiblichen Eltern bedarf es dazu nicht.
Voraussetzung ist aber, dass ein "echtes" Eltern-Kind-Verh�ltnis bereits entstanden ist. Eine Adoption eines Erwachsenen aus rein wirtschaftlichen Motiven (z.B. Ersparnis von Erbschaftssteuer oder Erlangung eines Adelstitels) ist daher nicht m�glich.
Die Wirkungen einer Erwachsenen-Adoption sind erheblich schw�cher:
Zwar wird der Angenommene mit allen Rechten und Pflichten zum Kind des Annehmenden, seine Verbindungen zu seiner leiblichen Verwandtschaft erl�schen jedoch nicht. Alle unterhalts- und erbrechtlichen Anspr�che bleiben vielmehr bestehen. Der adoptierte Erwachsene hat quasi zwei Elternpaare. Hinsichtlich des Unterhalts haften die Adoptiveltern vor den leiblichen Eltern.
Zitatende
Quelle:
> Rechtsfolgen der Adoption - Erbrecht, Familienname, Unterhalt - Familienrecht-Ratgeber
Ansonsten w�rde ich dringend raten, einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht hinzuzuziehen.
Gru�
Harald Tobias