Adoption

Hallo zurück!
In den angegebenen Jahren war im Deutschen Reich, das im Wesentlichen heute
noch gültige Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schon in Kraft und regelt/e diese
sehr differenzierten Fragen, besonders in den Abschnitten -Verwandtschaft- (ab §
1589) und -Vormundschaft- (ab § 1773).
Viele Grüße, Erhardt-M. Spalteholz