Liebe Listenfreunde,
ich habe folgenden Fall:
Eine Familie in Weidenthal /Pfalz hat 6 Kinder. Für die ersten drei habe
ich keine Geburtsunterlagen. Nur aus späteren Unterlagen über die Kinder
geht hervor, daß sie zu dieser Familie gehören. Sie tragen alle den Namen des
Vaters. Ich habe aber keinen Nachweis daß er der leibliche Vater dieser
ersten 3 Kinder ist.
Wie war damals die Regelung mit Adoptionen?
Oder: Konnten die Kinder den Namen des "Stiefvaters" annehmen, wenn er
die Mutter geheiratet hat?
Für jegliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
es grüßt,
Eckhard Hensel
Hallo Herr Hensel,
Adoptionen gab es zur damaligen Zeit eher nicht, da es meines Wissens um 1800 noch kein Adoptionsrecht gab.In ihrem Fall kann ich mir eher vorstellen, das die ersten 3 Kinder nicht in Weidenthal geboren wurden.Auch habe ich in noch keinem Fall einer 2. Heirat der Mutter erlebt, das die Kinder aus erster Ehe den Namen des Stiefvaters angenommen haben.Mein Vorschlag, versuchen Sie herauszufinden, ob die Familie durchgehend in Weidental gewohnt hat. Wenn die ersten 3 Kinder um 1797 oder früher geboren sein können, dann kann es durchaus möglich sein, das die Familie in einem besser geschützten Ort gelebt hat, da es Kriegszeiten waren, beispielsweise Kaiserslautern oder auch die Hartenburg bei Bad Dürkheim.
MfG Uwe Roeder
UR