Achtung homepage-Inhaber: Abzocke

Liebe Listis,

dies betrifft nicht nur die Genealogen, sondern generell alle, die eine
Homepage haben und ein Banner o. ä. von anderen Firmen.

Gestern bekam ich von einem mir unbekannten Rechtsanwalt eine Abmahnung
wegen meiner Homepage. Ein anderes Schreibbüro (also Konkurrent = eine
der gesetzlich erlaubten"Anzeiger" wegen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht) monierte, daß ich nicht auf allen anklickbaren Seiten
das Impressum mit "ein bis maximal zwei Klicks" erreichbar gemacht
hätte, sondern erst mit vier Klicks. Das war zuviel und hat mich den
stolzen Betrag von mehr als 390 € gekostet.

Ich schicke Euch das als Mahnung, Eure Seiten genau zu überprüfen, ob
ihr auch gegen das Wettbewerbsrecht etc. verstoßt.

Sagt nicht, Euch könne das nicht passieren. Es reicht, wenn ihr auf
Eurer privaten Seite ein Banner von einer Firma, Institution o. ä.
geschaltet habt.
Dann kann nämlich eine ähnliche Firma, wie sie auf Eurem Banner
vertreten ist, oder ein Verband generell, dem diese Firmen angehören,
Klage erheben.
Und das ist teuer für Euch! Auch wenn Euch klar ist, dass es sich um
reine Abzocke handelt, habt ihr eigentlich keine Chance: Die Zeit, die
Euch zur Verfügung steht, bis ihr gezahlt haben müsst, kann zwischen
Stunden und wenigen Tagen liegen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, der
bekommt eine einstweilige Verfügung mit entsprechenden Kosten.
Ich habe die Abmahnung am Samstag bekommen und bis Dienstag muss das
Geld auf dem Konto des Rechtsanwaltes eingegangen sein.
Meine Seite ist jetzt vom Netz genommen und muß rechtlich korrekt
überarbeitet werden, weil ich sonst sofort 4.000 Euro Strafe zu zahlen habe.

Solches Geld ist sehr ärgerliches Lehrgeld. Ich möchte Euch diese
Erfahrung gerne ersparen.
Also überprüft alle Eure homepage und seid dabei mehr als genau.

Wen es betrifft, der sollte auch an die Preisangabenverordnung und (auch
bei privaten Homepages) an einen Haftungsausschluss denken.

Ich wünsche Euch ungetrübten Spaß an und mit Eurer Homepage.

Viele Grüße
Helga

PS Bei uns gibt es heute Erbsensuppe ohne Würstchen - weil sich der
gegenerische Anwalt jetzt was besseres leisten kann :wink:

Helga Schulte-Paßlack wrote:

Sagt nicht, Euch könne das nicht passieren. Es reicht, wenn ihr auf
Eurer privaten Seite ein Banner von einer Firma, Institution o. ä.
geschaltet habt.

Da bin ich mir nicht sicher.
Wenn ich ein Banner klar als Werbung kenntlich mache und darauf hinweise, dass ich mich sowohl von der Werbung als auch von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziere, würde ich annehmen, auf der sicheren Seite zu sein.

Wen es betrifft, der sollte auch an die Preisangabenverordnung und (auch
bei privaten Homepages) an einen Haftungsausschluss denken.

Meine Homepage ist rein privat, hat keine Links zu anderen Seiten, keinerlei Werbung und ein Impressum. Ich hoffe, damit auf der sicheren Seite zu sein.

Generell halte ich Deinen Hinweis für durchaus berechtigt. Jeder, der eine Homepage ins Netzt stellt, sollte sich bewusst sein, das hier nicht mit Informationen dritter gearbeitet werden darf (z.B. Ausschnitte aus Stadtplänen, Bilder die auf anderen Internetseiten veröffentlicht werden, Bilder von Einzelpersohnen, etc.) sofern nicht das Recht dazu eingeholt wurde.

Sollte Deine Homepage eine rein private HP sein, würde ich das dem abmahnendem Anwalt schreiben, eine Unterlassungserklärung abgeben und (zumindest vorerst) kein Geld überweisen. Dann muss man Dich verklagen. Hier kommt es auf den Inhalt Deiner HP an. Wenn klar die rein private Nutzung und das Banner als Werbung erkennbar ist, würde ich es darauf ankommen lassen.

Abzocker gibt es in dem Bereich nämlich reichlich. Die bieten Dir eine gering erscheinende Kostenpauschale gegenüber hoher Gerichtskosten. In der Hoffnung, dass Du schnell zahlst.

MfG, Metti.

Liebe HP-Betreiber !

Die unten stehenden Ausführungen von Helga Schulte-Paßlack, die sie uns dankenswerter Weise zur Warnung mitgeteilt hat, bereffen alle HPs, die Banner oder ähnliches von Firmen haben, die im gewerblichen Wettbewerb stehen. Dies ist insbesondere bei manchen sogenannten "kostenlosen" HPs der Fall, wo einem von einigen Providern als besondere Zusatzleistung zur kostenlosen HP diverse Banner mitgeliefert oder mehr oder weniger dezent angeboten werden, auch wenn man diese Banner ursprünglich gar nicht haben wollte.

Mir sind allerdings keine Indizien bekannt, daß abmahnende Rechtsanwälte mit manchen Providern, die solche "kostenlosen" HPs anbieten, diesbezüglich in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung stehen.

Herzliche Grüße aus Wien
Christoph (Fitzek)

Hallo Gesch�digte,

dazu empfehle ich das Lesen von Impressum TMG Telemediengesetz § 5 TDG Pflichtangaben Teledienstegesetz - Impressumspflicht Anbieterkennzeichnung MdStV Mediendienstestaatsvertrag Pflicht § 6 Recht

Beste Gr��e Thomas

Hallo Helga,

danke f�r Deinen Hinweis!

aber WAS genau muss ich machen?

Herzlichen Dank,
Markus

PS: baue grad eine grosse Genealogie-Site...