Hallo,
in Tauf-Registern sind meist die Nachnamen der Eltern, aber nicht explizit die Nachnamen des Kindes angegeben.
Erh�lt ein unehelich geborenes Kind grunds�tzlich den Nachnamen der Mutter, auch wenn der Eintrag z.B. lautet: �... das von Hans G. mit Anna F. in Unzucht erzeugte S�hnlein ...� ?
In Ostwestfalen nimmt der Ehemann h�ufig den Namen der Frau bzw. des Hofes an und wird dann z.B. mit �Schulz genannt Schneider� bezeichnet. Erh�lt ein Kind in diesem Beispiel den Nachnamen Schneider oder den Doppelnamen ?
Gru� vom Neckar
Karl (W. B�decker)