Accouchierhaus Hannover - Aufnahmebücher

Liebe Listenrunde,

neulich hatten wir ja hier das Thema Accouchierhaus, und ein Beitrag
brachte mich dazu, mir den entsprechenden Eintrag im Aufnahmebuch zu
besorgen.

Tatsächlich stand da mehr drin als im KB-Eintrag der Taufe des
nichtehelichen Kindes. Und damit zumindest hinsichtlich der Mutter auch
ein entscheidender Hinweis für ihre Identifikation, nämlich der Beruf
des Vaters (die ledige Mutter wäre dann ein Jahr älter als angegeben,
aber das heißt wohl nicht viel?).

Insofern kann ich nur empfehlen, diese Aufnahmebücher einzusehen, wenn
Kinder im Accouchierhaus geboren wurden. In Hannover liegen sie im
Stadtarchiv, sie sind nur teilweise in ARCINSYS verzeichnet.

Schöne Grüße,
Renate

Hallo zusammen,

   Ich suche einen Geburtseintrag, oder aehnliche Informationen von Johann
   Heinrich SCHEELE (1738* Basse?).
   Anno 1752 bittet die Witwe des Schuhmachers Johann Juergen DEITERS,
   Anna Magarethe geb. GOING (*1708 Suttorf), den koeniglichen Rat in
   Hannover, ihren unehelich geborenen Sohn Johann Heinrich SCHEELE zu
   legitimieren. Sie wollte ihren Sohn in eine Schuhmacher-Lehre geben,
   was aber erst nach dieser Legitimierung von der Gilde und der Stadt
   Neustadt am Ruebenberge zugelassen wurde. Wenn man davon ausgeht, dass
   eine solche Lehre mit 14 Jahren begonnen wurde, muesste Johann Heinrich
   SCHEELE etwa 1738 geboren sein. Der Schuhmachermeister Johann Heinrich
   SCHEELE heiratet 1796 in Celle, in seiner ersten von 4 Ehen, Maria
   Sabina SCHEIDEMANN. Leider werden bei keinem Heiratseintrag
   Geburtsdatum, -ort oder irgendetwas von seinen Eltern erwaehnt. Er
   stirbt am 2. Januar 1804 in Celle und in seinem Sterbeeintrag steht,
   dass er in Basse geboren wurde. In den Taufmatrikeln von Basse ist
   allerdings kein entsprechender Eintrag zu finden.
   Nun habe ich im Zusammenhang mit den Accouchierhaeusern (die ja aber
   leider erst spaeter gegruendet wurden) gelesen, dass bei unehelichen
   Geburten auch mal gerichtliche, oder kirchliche Strafen verhaengt
   wurden. Nachdem der Sohn hier nicht den Nachnamen der Mutter, sondern
   des Vaters fuehrt, muesste der doch irgendwie/irgendwo die Vaterschaft
   anerkannt haben. Wo waeren, sollte hier ein gerichtliche, oder
   kirchliche Strafzahlung faellig geworden sein, solche
   Angaben/Unterlagen zu finden?

   Schoene Gruesse,

   Andreas (Maerz)