Hallo Listis
Der Ariernachweis mußte nur von Angehörigen der sogenannten
Stamm SS und deren Ehepartnern erbracht werden. Angehörige
aller anderen Waffengattungen nicht. Selbst die, zu einem späteren
Zeitpunkt zur Waffen SS einberufenen Personen waren davon ausgenommen.
mfg Dietrich
Hallo Dietrich,
f�r deine Antwort vielen Dank.
Mit herzlichen Gr��en
Peter Przybilla