Liebe Listenmitglieder,
wo es ebenso gerade angesprochen wird, eine Frage zu Abstammungsurkunden.
Mein Grossvater ist unehelich geboren und in seiner Geburtsurkunde ist auch
kein Vater eingetragen. Da das entsprechende Personenstandsregister von 1911
noch existiert könnte ich ja bei den Polen theoretisch die
Abstammungsurkunde versuchen zu bekommen.
Wenn das dann aber zum Vater führen soll, dann muss dieser ja zwingend im
Geburtsregister verzeichnet sein, und da frage ich mich, ob eine
unverheiratete Frau im Jahre 1911 zwingend immer einen Vater mit angeben
musste, oder ob es auch durchaus sein kann, dass dort ebenso kein Vater (sei
es nun rechtlich anerkannt oder nicht) eingetragen ist.
Entschuldigt den langen Text[]
Herzliche Grüsse
Volker
Lieber Herr Eikelmann ,
ich habe eine uneheliche Geburt in 1912 in Bremen , bei dem das Standesamt
beim Vater nichts eingetragen hat .
Ergo bestand kein Zwang " zur Beichte" .
Trotzdem viel Erfolg !
MfG
Eugen Sieling
Lieber Volker,
bei unehelichen Kindern sind mir aus den Standesamtunterlagen
von Neumittelwalde und Umgebung nur nachträgliche Vaterschafts-
anerkennungen von späteren Ehemännern der Frau bekannt. Dies
erfolgte im Standesamtbuch als Nebeneintrag auf der Geburtsurkunde.
Bei einem unehelichen Sohn meiner Ururgroßmutter war auf dessen
Heiratsurkunde 1875 auch vermerkt, dass er die Vaterschaft eines
1874 geborenen Kindes anerkenne (das Kind wurde noch vor der
Gründung der Standesämter geboren). Auch bei einer Cousine
meines Großvaters (Heirat um 1915) ist auf der Heiratsbeurkundung
vermerkt, dass der Ehemann die Vaterschaft eines um 1912 herum
geborenen Kindes anerkenne. Ob der Ehemann nun tatsächlich der
Vater war, weiß man natürlich nicht. ...
M.f.G.
Thomas (Oszinda)
http://de.geocities.com/thomasoszinda/
Familienforschung in Neumittelwalde und Umgebung