"Abgehende Kinder" aus Bauernfamilien

Hallo Herr Horstmann,

leider kann ich Ihren Optimismus nicht teilen. M.E. ist es kaum möglich,
nicht erbberechtigte Kinder von Bauernfamilien aus der Zeit vor Einführung der
Kirchen-
bücher zu ermittel. Niemand hatte Interesse an den Menschen. Wichtig waren
dagegen der Hof, das Land und die darauf zu zahlenden Steuern und Abgaben.
Bauer und Bäuerin waren ebenfalls wichtig weil bei Heirat, Tod oder Erbfall
Sonder-
abgaben fällig wurden. Diese im weitesten Sinne Hofakten wurden bereits im
frühen
Mittelalter dokumentiert und sind mit etwas Glück manchmal noch heute zu
finden.
Erst nach etwa 1640 wurden in den neu eingeführten Kirchenregistern alle
Taufen,
Heiraten und Todesfälle aufgezeichnet - mehr oder weniger vollständig.

Gruß
Glissmannfamily

Beim Lesen dieser interessanten Mail fiel mir der Name Glissmann auf. Seit 2
Jahren versuche ich ein Rätsel zulösen. Ich habe eine Taufurkunde von
Christine Wilhelmine Caroline Glissmann geb. 2.Okt 1835. Eldagsen Nr. 29.
Ich habe sie im Keller meiner Eltern gefunden, kann sie aber nicht in meiner
Ahnenliste unterbringen.
Gruß Susanne Brunthaler

Gruß
Glissmannfamily