§ 62 Personenstandsgesetz

Hallo liebe Listenmitglieder,

ich stehe vor einem kleinen Problem mit dem Standesamt der Stadt Gunzenhausen und hoffe, ihr habt einen Rat für mich. Möglicherweise, wie ich die o.g. Gesetzgebung umgehen kann.
Folgendes Szenario:
Meine Großeltern haben am 08.10.1941 in List auf Sylt geheiratet, meine Mutter wurde allerdings bereits am 13.07.1941 geboren, von daher unehelich. Und obwohl meine Tante (die jünger als meine Mutter ist) und mein Großonkel (der Bruder meiner Großmutter) mir mündlich bestätigt haben, dass Ludwig Georg Guthmann (*29.03.1918 Stadt Gunzenhausen) der Vater sei, weigert sich der zuständige Standesbeamte bzw. Amtsleiter, mir Informationen über eine mögliche frühere Ehe meines Großvaters zu kommen zu lassen.
Meinen Großvater kann ich leider nicht mehr befragen, er starb im Januar 1988 auf Sylt und meine Großmutter verweigert eine Mitarbeit. Mein Onkel und meine Tante (die legitimen Nachfahren meines Großvaters, da als Vater eingetragen), möchten mit der Sachen nichts zu tun haben. Jedoch wurde, lt. Aussage meiner Tante, es lediglich "vergessen" ihn als Vater in der Geburtsurkunde eintragen zu lassen, da er nach der Hochzeit wieder in den Kriegseinsatz musste, wobei er auch in Kriegsgefangenschaft geriet (1943/44).

Sollte ich es auf eine Klage ankommen lassen oder bis zum 01.01.2019 warten? Gibt es ansonsten noch andere Möglichkeiten?
Habe mich bereits mit der evangelischen Kirche in Gunzenhausen und auch der wast in Verbindung gesetzt aber bisher keine Antwort erhalten (wast dauert ja bekanntlich etwas länger)

Viele Grüße
Mike (Marsh), Alzey

Hallo Mike,

Deinem Text entnehme ich folgende Information:

1. Deine Mutter wurde nichtehelich geboren
2. Die Vaterschaft Deines Großvaters wurde formalrechtlich nie anerkannt

Du bist somit rechtlich kein Abkömmling Deines Großvaters und bist damit
laut Personenstandsgesetz "eine andere Person" und musst ein rechtliches
Interesse nachweisen. Aus was in diesem Fall das rechtliche Interesse sein
soll erschließt sich mir nicht, da Du ja Auskunft über eine mögliche frühere
Ehe Deines Großvaters willst.

Mit einer Klage wirst Du mit dieser Ausgangslage nach meiner Einschätzung
nichts erreichen. Über das Standesamt in G kommst Du sicher nicht weiter. Ob
Dir die evangelische Kirche in G helfen kann ist auch nicht sicher, auch
wenn es eine frühere Ehe geben sollte, ist damit aber noch nicht sicher ob
diese Ehe auch kirchlich in G geschlossen wurde. Die Auskunft durch die WASt
bringt dir Informationen über den militärischen Werdegang Deines Großvaters.

Es wird also wohl beim Warten bleiben.

Viele Grüße

Anton (Seitz)

Hallo,

als die WASt-Stelle noch in Aachen-Kornelim�nster war, bekam ich kostenlos
eine Kopie der gesamten Wehrakte (oder wie das auch immer daas korrekt
hei�en mag) meines gefallenen Vaters. Da war auch seine fr�here Ehefrau
aufgef�hrt, wenn auch ohne weitere Daten. Vieleicht hast du Gl�ck.

Viele Gr��e
Dietger