Hallo in die Runde,
in einer Heiratsurkunde steht:
Der Junggeselle Daniel Minge heiratet
die Ehefrau des Schustermeisters Johann Weber die Braut Johanne Juliane geb. Strauss.
Meine Frage:
Die Heirat fand 1846 statt. Wie konnte man damals eine Ehe aufheben. In diesem Fall schien der Ehemann nicht verstorben zu sein.
Herzliche Gr��e
Wolfgang Kohrs
Meine Frage:
Die Heirat fand 1846 statt. Wie konnte man damals eine Ehe aufheben. In
diesem Fall schien der Ehemann nicht verstorben zu sein.
Hallo Wolfgang,
In meiner Familie war eine Scheidung zwischen 1830-1840
Die Scheidung war vom Gro�herzog Georg erlaubt.
In der Scheidungsurkunde ist geschrieben:
Der Gro�herzog erlaubt die Scheidung aber die beiden Personen k�nnten
sich nicht mit einer andere Person verheiraten.
Katharina Hines
Hallo Wolfgang,
Scheidungen gab es in Mecklenburg immer wieder. Vermehrt habe ich sie in den Kirchenb�chern im 19. Jahrhundert gefunden. Die Gr�nde daf�r sind mir jedoch nur selten bekannt. Manchmal war ein Ehepartner weggelaufen und der Zur�ckgelassene (in der Regel die Frau) wollte wieder heiraten, musste deshalb vorher geschieden werden.
Manchmal lag auch bei einem der Partner eine geistige/psychische Erkrankung vor, so dass der andere Partner die Scheidung wollte. Auch b�swilliger Betrug, z.B. Unterjubelung eines Kuckuckskindes, konnte ein Scheidungsgrund sein. Absolute Unvertr�glichkeit kam ebenfalls vor.
Wenn kein Verbrechen/Krankheit vorlag, konnten nomalerweise beide Partner wieder heiraten, was meist auch innerhalb kurzer Zeit geschah.
Wie die rechtliche/kirchenrechtliche Grundlage f�r Scheidung und Wiederverheiratung war, wei� ich leider nicht.
Gru�
Anne Schwarm
Es gab schon Ende des 18. Jh. Trauungen, bei denen der Br�utigam oder
die Braut als "der von seiner Ehefrau abgeschiedene..." oder "die
gem�� Stadt- und Landgericht geschiedene Ehefrau des..." genannt wird.
Mehrfach gefunden in ev. Kirchenb�chern in Brandenburg und
Westpreu�en.
Sch�ne Gr��e
Willi