Hallo,
bei der Durchsicht einiger Archivalien „Archiwum rodziny Finckenstein“ (Signatur 42/385/1397) fand ich in einer Liste „Alphabetisches Straf-Register des Amts Jäskendorf“ folgenden Eintrag:
Ebner, Karl Gottlob
Pfarrer zu Jäskendorf
Verurteilung vom 24.09.1877 das Königl. … Tribunal zu einer 14tägigen Festungshaft
Grund der Verurteilung: Vergehen gegen § 130a des Straf.Ges.Buchs
Lt. „Strafgesetzbuch für die preußischen Staaten und Gesetz über die Einführung desselben (1851)“ heißt es in § 130 wie folgt:
„Derjenige, welcher einen Anderen wissentlich zur Ableistung eines falschen Eides in dessen eigenen Angelegenheiten, zur eidlichen Bekräftigung einer Unwahrheit oder zur Abgabe der Unwahrheit nach abgeleistetem Zeugeneide zu verleiten versucht, soll mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Derjenige, welcher einen Anderen wissentlich zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (§ 129) zu verleiten versucht, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre bestraft; auch kann gegen denselben zugleich auf zeitige Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Sylvia Klingner
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